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Rechner für Notargebühren

Die notarielle Beglaubigung einer einseitigen Übersetzung kostet insgesamt 11 ₾: 6 ₾ für die Unterschrift des Übersetzers und 5 ₾ für die Eintragung ins Register. Berechnen Sie unten die genaue Gebühr für jede notarielle Amtshandlung.

Leistung wählen
Angaben eingeben
Gebühr pro Unterschrift: 6 ₾ (1 S.), 4 ₾ (2-10 S.), 3 ₾ (11-50 S.), 2 ₾ (ab 51 S.).
In der Regel 1. Jede Unterschrift wird gesondert berechnet.
4 ₾ für ein einseitiges Dokument; pro Seite 2 ₾ (2-10 S.), 1 ₾ (11-50 S.), 0,5 ₾ (ab 51 S.). Die Registergebühr von 5 ₾ fällt nicht an.
6 ₾ (1 S.), 4 ₾ (2-10 S.), 3 ₾ (11-50 S.), 2 ₾ (ab 51 S.) pro Unterschrift.
Zum Beispiel die Unterschriften zweier Parteien = 2.
Wer erteilt die Vollmacht
Die Ferngebühr (60 ₾ / 90 ₾) gilt für eine Vollmacht oder Erklärung, die per elektronischer Kommunikation entgegengenommen wird, sowie für deren Änderung oder Widerruf.
Der Wert der Sache oder des Rechts in Lari. Die zutreffende Wertstufe wird in der Tabelle unten hervorgehoben.
Amtshandlung
Die Gebühr beträgt die Hälfte des wertabhängigen Satzes, mindestens jedoch 10 ₾.

Die Beurkundung eines Testaments kostet 16 ₾, mit Sozialermäßigung 10 ₾. In beiden Fällen kommt die Registergebühr von 5 ₾ hinzu.

Bedingungen festlegen
Jedes Dokument ist eine eigene Amtshandlung und wird gesondert berechnet, einschließlich der Registrierung.
Summe 11,00 ₾ Details

Die häufigsten Notargebühren

Preise ohne MwSt. Die Registergebühr von 5 ₾ kommt zu jeder notariellen Amtshandlung hinzu, außer zur Beglaubigung einer Kopie.

Beglaubigung einer Übersetzung, 1 Seite
11 ₾6 ₾ Unterschrift + 5 ₾ Registrierung
Beglaubigung einer Übersetzung, 2-10 Seiten
9 ₾4 ₾ Unterschrift + 5 ₾ Registrierung
Beglaubigung einer Übersetzung, 11-50 Seiten
8 ₾3 ₾ Unterschrift + 5 ₾ Registrierung
Beglaubigung einer Kopie, 1 Seite
4 ₾bei 2-10 Seiten 2 ₾ pro Seite, ohne Registergebühr
Vollmacht, natürliche Person
23 ₾18 ₾ + 5 ₾ Registrierung; mit Ermäßigung 15 ₾
Vollmacht, juristische Person
35 ₾30 ₾ + 5 ₾ Registrierung

Tarife für notarielle Amtshandlungen

Tabellen nach der Verordnung Nr. 507. Die Beträge verstehen sich ohne MwSt. und ohne die Registergebühr von 5 ₾.

Festgebühren
Notarielle AmtshandlungGebührMit Ermäßigung
Beglaubigung der Unterschrift eines qualifizierten Übersetzers auf einer ÜbersetzungPro Unterschrift: 1 S. / 2-10 S. / 11-50 S. / ab 51 S.6 / 4 / 3 / 2 ₾-
Beglaubigung der Echtheit einer UnterschriftPro Unterschrift: 1 S. / 2-10 S. / 11-50 S. / ab 51 S.6 / 4 / 3 / 2 ₾-
Beglaubigung der Richtigkeit einer Kopie oder eines Auszugs aus einem DokumentEine Seite 4 ₾; pro Seite: 2-10 S. / 11-50 S. / ab 51 S.; ohne Registergebühr4 ₾; 2 / 1 / 0,5 ₾0,5 ₾ pro Seite
Ausstellung einer Kopie eines im Notariat verwahrten Dokuments oder eines Auszugs aus dem elektronischen Register5 ₾3 ₾
Beglaubigung der Vollmacht einer natürlichen Person18 ₾10 ₾
Beglaubigung der Vollmacht einer juristischen Person oder eines Einzelunternehmers30 ₾-
Bestätigung, Änderung oder Widerruf einer per elektronischer Kommunikation entgegengenommenen Erklärung oder VollmachtNatürliche Person / juristische Person oder Einzelunternehmer60 / 90 ₾-
Beurkundung eines Testaments16 ₾10 ₾
Protokoll über die Eröffnung eines Testaments10 ₾-
Entgegennahme einer Erklärung eines Gläubigers des Erblassers10 ₾-
Bestätigung einer TatsacheAm Leben sein, Aufenthalt an einem bestimmten Ort, Zeitpunkt der Vorlage eines Dokuments, Identität mit der auf einem Foto abgebildeten Person4 ₾2 ₾
Übermittlung von Erklärungen natürlicher und juristischer Personen an eine andere Person10 ₾-
Abfassung einer Erklärung10 ₾-
Bescheinigung über die Zustellung oder die Unmöglichkeit der Zustellung einer Erklärung oder Mitteilung10 ₾-
Ausstellung eines Vollstreckungsblatts140 ₾-
Änderung oder Aufhebung eines Vollstreckungsblatts oder Ausstellung eines Duplikats50 ₾-
Aufnahme einer Verklarung (Seeprotest)300 ₾-
Tarife nach dem Geschäftswert
GeschäftswertGebührAm oberen Ende der Stufe
Bis einschließlich 500 ₾3% des Wertes15,00 ₾
501 - 1 000 ₾15 ₾ + 2,5% des Betrags über 500 Lari27,50 ₾
1 001 - 2 000 ₾27,5 ₾ + 1,5% des Betrags über 1 000 Lari42,50 ₾
2 001 - 3 000 ₾42,5 ₾ + 1% des Betrags über 2 000 Lari52,50 ₾
3 001 - 5 000 ₾52,5 ₾ + 0,5% des Betrags über 3 000 Lari62,50 ₾
5 001 - 20 000 ₾62,5 ₾ + 0,4% des Betrags über 5 000 Lari122,50 ₾
20 001 - 100 000 ₾122,5 ₾ + 0,3% des Betrags über 20 000 Lari362,50 ₾
100 001 - 500 000 ₾362,5 ₾ + 0,2% des Betrags über 100 000 Lari1 162,50 ₾
500 001 - 1 000 000 ₾1 162,5 ₾ + 0,1% des Betrags über 500 000 Lari1 662,50 ₾
Über 1 000 000 ₾1 662,5 ₾ + 0,05% des Betrags über 1 000 000 Lari-

Wie die Notargebühr berechnet wird

Der Rechner berücksichtigt diese Regeln automatisch.

Registergebühr

Für jede notarielle Amtshandlung, mit Ausnahme der Beglaubigung der Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original, fallen zusätzlich 5 ₾ für die Eintragung in das elektronische Notarregister an. Dieser Betrag enthält bereits die MwSt.

MwSt.

Ist der Notar als Mehrwertsteuerzahler registriert, kommen auf die Gebühr für die notarielle Amtshandlung 18% MwSt. hinzu.

Unterschriften und Seiten

Die Beglaubigung einer Unterschrift, auch der Unterschrift eines Übersetzers, wird pro Unterschrift berechnet. Der Satz hängt von der Seitenzahl des Dokuments ab.

Sozialermäßigung

Die Ermäßigung steht Mitgliedern einer sozial schwachen Familie zu, deren Bewertungspunktzahl 65 000 nicht übersteigt, sowie Veteranen des Krieges und der Verteidigungskräfte, die in der Datenbank des Staatlichen Dienstes für Veteranenangelegenheiten registriert sind.

Halber Satz

Die Gebühr für eine Eigentumsbescheinigung, einen Erbschein und die Nachlasssicherung beträgt die Hälfte des wertabhängigen Satzes, mindestens jedoch 10 ₾.

Gebühr nach Vereinbarung

Schreibt das Gesetz für ein Rechtsgeschäft keine notarielle Form vor, und ebenso bei sonstigen Leistungen des Notars, kann die Gebühr mit dem Notar vereinbart werden. Für ein Rechtsgeschäft, das der notariellen Form bedarf, richtet sich die Gebühr ausschließlich nach der Verordnung.

Zusätzlich berechnet

Die Ausarbeitung eines Dokuments, die Ausstellung von Kopien, technische Arbeiten und Rechtsberatung werden gesondert bezahlt. Bei der Festlegung der Gebühr werden die Komplexität, die Beratung, der Arbeitsaufwand und die aufgewendete Zeit berücksichtigt.

Zahlung, Rechnung, Anfechtung

Die Gebühr wird sofort nach Erbringung der Leistung bezahlt. Auf Verlangen muss der Notar eine detaillierte Rechnung vorlegen. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Betrag falsch berechnet wurde, können Sie sich an das Gericht wenden.

Berechnungsbeispiele

Typische Fälle, bevor Sie zum Notar gehen. Jedes Beispiel öffnet sich mit einem Klick im Rechner.

Übersetzung eines Reisepasses, 1 Seite, mit Kopie des Originals

Unterschrift des Übersetzers, 1 × 6 ₾6,00 ₾
Kopie des Originals, 1 Seite4,00 ₾
Eintragung ins Register5,00 ₾
Summe15,00 ₾
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Derselbe Reisepass bei einem mehrwertsteuerpflichtigen Notar

Unterschrift und Kopie10,00 ₾
MwSt. 18%1,80 ₾
Eintragung ins Register5,00 ₾
Summe16,80 ₾
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Diploma Supplement, 12 Seiten, mit Kopie des Originals

Unterschrift des Übersetzers, 1 × 3 ₾3,00 ₾
Kopie des Originals, 12 × 1 ₾12,00 ₾
Eintragung ins Register5,00 ₾
Summe20,00 ₾
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Vollmacht einer natürlichen Person

Beglaubigung der Vollmacht18,00 ₾
Eintragung ins Register5,00 ₾
Summe23,00 ₾
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Ein Rechtsgeschäft über 150 000 Lari

362,5 ₾ + 50 000 × 0,2%462,50 ₾
Eintragung ins Register5,00 ₾
Summe467,50 ₾
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Erbschein, Vermögen im Wert von 80 000 Lari

½ × (122,5 ₾ + 60 000 × 0,3%)151,25 ₾
Eintragung ins Register5,00 ₾
Summe156,25 ₾
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Häufig gestellte Fragen

Was kostet die notarielle Beglaubigung einer Übersetzung?

Der Notar beglaubigt die Unterschrift eines qualifizierten Übersetzers. Die Gebühr pro Unterschrift beträgt 6 ₾ bei einem einseitigen Dokument, 4 ₾ bei 2-10 Seiten, 3 ₾ bei 11-50 Seiten und 2 ₾ ab 51 Seiten. Hinzu kommen 5 ₾ für die Eintragung ins Register, sodass die Beglaubigung einer einseitigen Übersetzung insgesamt 11 ₾ ohne MwSt. kostet.

Kommen zu jeder notariellen Amtshandlung 5 Lari hinzu?

Die 5 ₾ sind die Gebühr für die Eintragung der Amtshandlung in das elektronische Notarregister. Sie kommen zu jeder notariellen Amtshandlung hinzu, außer zur Beglaubigung der Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original. Die 5 ₾ enthalten bereits die MwSt.

Wann kommt MwSt. zur Notargebühr hinzu?

Ist der Notar als Mehrwertsteuerzahler registriert, kommen auf die Gebühr für die notarielle Amtshandlung 18% MwSt. hinzu. Auf die Registergebühr von 5 ₾ wird keine zusätzliche MwSt. erhoben, da sie darin bereits enthalten ist.

Wie wird die Gebühr für die Beglaubigung einer Kopie berechnet?

Die Beglaubigung der Kopie eines einseitigen Dokuments kostet 4 ₾. Bei einem Dokument mit 2-10 Seiten kostet jede Seite 2 ₾, bei 11-50 Seiten 1 ₾ und ab 51 Seiten 0,5 ₾. Für sozial schwache Personen und Veteranen kostet jede Seite 0,5 ₾. Die Registergebühr von 5 ₾ kommt bei der Beglaubigung einer Kopie nicht hinzu.

Wer hat beim Notar Anspruch auf die Sozialermäßigung?

Mitglieder einer Familie, die in der einheitlichen Datenbank sozial schwacher Familien registriert ist und deren Bewertungspunktzahl 65 000 nicht übersteigt, sowie Veteranen des Krieges und der Verteidigungskräfte, die in der Datenbank des Staatlichen Dienstes für Veteranenangelegenheiten registriert sind. Mit der Ermäßigung kostet ein Testament 10 ₾, die Vollmacht einer natürlichen Person 10 ₾, die Beglaubigung einer Kopie 0,5 ₾ pro Seite, die Kopie eines im Notariat verwahrten Dokuments 3 ₾ und die Bestätigung einer Tatsache 2 ₾.

Was kostet eine Vollmacht beim Notar?

Die Beglaubigung der Vollmacht einer natürlichen Person kostet 18 ₾, die einer juristischen Person oder eines Einzelunternehmers 30 ₾. In beiden Fällen kommt die Registergebühr von 5 ₾ hinzu. Bei der Fernbeglaubigung per elektronischer Kommunikation beträgt die Gebühr 60 ₾ für eine natürliche Person und 90 ₾ für eine juristische Person.

Wie wird die Gebühr für die Beurkundung eines Rechtsgeschäfts berechnet?

Die Gebühr richtet sich nach dem Geschäftswert und wird nach Wertstufen mit Grenzsätzen berechnet. Zum Beispiel bei einem Rechtsgeschäft über 150 000 Lari: 362,5 ₾ + (150 000 - 100 000) × 0,2% = 462,50 ₾, zuzüglich der Registergebühr von 5 ₾. Schreibt das Gesetz für das Rechtsgeschäft keine notarielle Form vor, kann die Gebühr mit dem Notar vereinbart werden.

Was kostet ein Erbschein?

Die Gebühr für einen Erbschein, eine Eigentumsbescheinigung und die Nachlasssicherung beträgt die Hälfte des wertabhängigen Satzes, mindestens jedoch 10 ₾. Zum Beispiel bei einem Vermögen im Wert von 80 000 Lari: (122,5 ₾ + 60 000 × 0,3%) ÷ 2 = 151,25 ₾, zuzüglich der Registergebühr von 5 ₾.

Darf der Notar einen zusätzlichen Betrag verlangen?

Die Ausarbeitung eines Dokuments, die Ausstellung von Kopien, technische Arbeiten und Rechtsberatung werden gesondert bezahlt. Bei einem Rechtsgeschäft, dessen Wirksamkeit die notarielle Form voraussetzt, richtet sich die Gebühr ausschließlich nach der Verordnung Nr. 507.

Wann wird die Gebühr bezahlt und wo kann ich sie anfechten?

Die Gebühr wird sofort nach Erbringung der Leistung bezahlt. Auf Verlangen muss der Notar eine detaillierte Rechnung vorlegen. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Betrag falsch berechnet wurde, können Sie sich an das Gericht wenden. Hotline der Notarkammer: 2 206 777.

Quellen

Der Rechner dient nur zur Information. Den endgültigen Betrag legt der Notar fest; Gebühren für Ausarbeitung, Beratung oder technische Arbeiten können zum Preis hinzukommen. Hotline der Notarkammer: 2 206 777.

Benötigen Sie eine notariell beglaubigte Übersetzung?

Wir übersetzen das Dokument und helfen Ihnen auch bei der notariellen Beglaubigung. Die Notargebühr nach der Verordnung Nr. 507 nennen wir Ihnen im Voraus.

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