Kurz gesagt: Was bedeutet die Beglaubigung der Echtheit einer Unterschrift?
Bei der Beglaubigung der Echtheit einer Unterschrift stellt der Notar die Identität und die Geschäftsfähigkeit der unterzeichnenden Person fest und bestätigt, dass die Unterschrift auf dem konkreten Dokument genau dieser Person gehört. Ist das Dokument noch nicht unterschrieben, unterschreibt die Person in der Regel in Anwesenheit des Notars. Bei einem bereits unterschriebenen Dokument erlaubt das Gesetz außerdem, eine gesonderte Erklärung zu beglaubigen, mit der bestätigt wird, dass die vorhandene Unterschrift dem Erklärenden gehört.
Diese Amtshandlung ist keine vollständige rechtliche oder inhaltliche Prüfung des Dokuments. Mit der Beglaubigung einer Unterschrift auf einer Privaturkunde bestätigt der Notar weder die Richtigkeit jeder im Text beschriebenen Tatsache noch die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit eines Vertrags oder die Vertretungsmacht eines Vertreters, sofern diese Fragen nicht gesondert geprüft wurden. Genau deshalb müssen wir vor Beginn der Leistung klären, ob der Empfänger nur die Bestätigung der Unterschrift braucht oder eine weitergehende Form - eine öffentliche Urkunde.
TARGMANEBI beglaubigt keine Unterschriften im eigenen Namen und ersetzt keinen Notar. Wir sind ein Dienstleistungszentrum für Dokumente und Übersetzungen: Wir klären die Anforderung, erstellen oder übersetzen den Text, prüfen die technischen Details und organisieren die Beglaubigung bei einem zugelassenen Notar. Die endgültige rechtliche Form, die Identifizierung des Unterzeichners und die notarielle Amtshandlung übernimmt der Notar. Besuchen Sie uns in der David-Aghmashenebeli-Allee 118, Tiflis, oder rufen Sie an: 501 11 32 00.
Inhalt
- Was die Unterschriftsbeglaubigung bestätigt und was nicht
- Privaturkunde und öffentliche Urkunde - der wesentliche Unterschied
- Auf welchen Dokumenten eine Unterschrift beglaubigt werden kann
- Unterschrift vor dem Notar und bereits unterschriebene Dokumente
- Benötigte Unterlagen und Feststellung der Identität
- Fremdsprachige Dokumente und Dolmetscher
- Mehrere Parteien, Seiten und Ausfertigungen
- Der Ablauf Schritt für Schritt
- Preis im Jahr 2026
- Vorlage im Ausland, Übersetzung und Apostille
- Häufige Fehler
- Häufig gestellte Fragen
Was bestätigt der Notar bei einer Unterschrift?
In der Praxis meinen „Unterschriftsbeglaubigung“, „notarielle Beglaubigung einer Unterschrift“, „Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift“ und „notariell beglaubigte Unterschrift“ oft ein und dieselbe Amtshandlung. Ihr zentraler Gegenstand ist nicht die Echtheit des gesamten Dokuments, sondern die Verbindung zwischen einer bestimmten Person und einer bestimmten Unterschrift. Der Notar stellt die Identität anhand eines Ausweisdokuments oder auf eine andere gesetzlich zulässige Weise fest, beurteilt die Geschäftsfähigkeit und hält die vorgenommene Handlung im notariellen Beglaubigungsvermerk fest.
Die Unterschriftsbeglaubigung ist dann wichtig, wenn der Empfänger mehr Gewissheit haben möchte, dass das Dokument tatsächlich von einer bestimmten Person unterschrieben wurde. Das kann eine Bank verlangen, eine ausländische Universität, ein Arbeitgeber, eine Behörde, ein Gericht, ein Unternehmen, ein Konsulat oder ein privater Vertragspartner. Ob die Beglaubigung der Unterschrift genügt oder eine weitergehende notarielle Form nötig ist, entscheidet jedoch der Empfänger selbst.
Bei der Beglaubigung einer Erklärung ist der Unterschied zwischen der Unterschrift und der erklärten Tatsache besonders wichtig. Der Notar bestätigt, dass die Erklärung und/oder die Unterschrift darauf dem Antragsteller gehört, doch diese Handlung allein beweist nicht, dass die in der Erklärung beschriebene Tatsache wahr ist. Schreibt eine Person zum Beispiel, dass sie an einer bestimmten Adresse wohnt, ein Einkommen hat oder eine Verpflichtung erfüllt hat, werden diese Tatsachen durch die Beglaubigung ihrer Unterschrift nicht automatisch zu festgestellten Umständen.
Was geprüft wird
Die Identität des Unterzeichners, seine Geschäftsfähigkeit und dass die beglaubigte Unterschrift genau dieser Person gehört.
Was nicht geprüft wird
Die Richtigkeit jeder im Text genannten Tatsache, die volle Rechtmäßigkeit des Geschäfts, sein wirtschaftliches Ergebnis oder die Vertretungsmacht des Unterzeichners.
Wer die Form bestimmt
Die Anforderung legt letztlich die empfangende Stelle fest, die richtige gesetzlich zulässige notarielle Form bestimmt der Notar anhand des konkreten Dokuments.
Privaturkunde und öffentliche Urkunde - warum ist der Unterschied entscheidend?
Die geltende notarielle Instruktion trennt klar zwischen einer Privaturkunde und einer öffentlichen Urkunde. Beglaubigt der Notar nur die Echtheit der Unterschriften auf einem Rechtsgeschäft oder einem anderen Dokument, besteht seine Pflicht darin, Identität und Geschäftsfähigkeit der Unterzeichner zu prüfen und zu bestätigen, dass die Unterschriften ihnen gehören. Ein so errichtetes Dokument ist eine Privaturkunde.
Bei einer Privaturkunde haftet der Notar weder dafür, dass die Urkunde mit dem Gesetz nicht vereinbar ist, noch dafür, dass der Text den Willen des Unterzeichners nicht angemessen wiedergibt. Das heißt nicht, dass ein verbotenes oder offensichtlich problematisches Dokument zwangsläufig beglaubigt wird - der Notar hat weiterhin die gesetzliche Befugnis, die Urkunde zu beurteilen und die Amtshandlung abzulehnen. Die wichtigste Botschaft für den Kunden lautet aber: Ein Beglaubigungsstempel auf der Unterschrift ist noch keine vollständige rechtliche Prüfung des Dokuments.
In der Form der öffentlichen Urkunde sind die Pflichten des Notars wesentlich umfassender. Der Notar prüft Identität, Vertretungsmacht und Geschäftsfähigkeit der Parteien, die Echtheit der Willenserklärung, die Vereinbarkeit des Geschäfts mit dem Gesetz und ob der Text den Willen der Parteien richtig wiedergibt. Er erläutert den Parteien den Inhalt und die rechtlichen Folgen. Diese Form wird verwendet, wenn die notarielle Form gesetzlich vorgeschrieben ist oder die Parteien einen weitergehenden notariellen Schutz wünschen.
Ein einfacher Vergleich
Unterschriftsbeglaubigung auf einer Privaturkunde: „Wer hat unterschrieben, und gehört diese Unterschrift dieser Person?“
Die Form der öffentlichen Urkunde: „Wer sind die Parteien, sind sie vertretungsberechtigt, was drückt ihr Wille aus, entspricht das Geschäft dem Gesetz, und verstehen sie die rechtlichen Folgen?“
Die richtige Wahl hängt nicht davon ab, welche Variante schneller geht, sondern davon, welche Wirkung und welchen Prüfungsumfang das Dokument braucht.
Die Unterschrift eines Geschäftsführers oder Vertreters
Besonders wichtig ist dieser Unterschied, wenn eine Person für ein Unternehmen als Geschäftsführer, als Vertreter oder als Bevollmächtigter unterschreibt. Bei der Beglaubigung einer Unterschrift auf einer Privaturkunde ist der Notar nicht verpflichtet, die Vertretungsmacht zu prüfen oder eine Vollmacht zu verlangen. Der notarielle Vermerk kann daher die Unterschrift einer natürlichen Person bestätigen, nicht aber automatisch ihr Recht, im Namen eines bestimmten Unternehmens Verpflichtungen einzugehen.
Verlangt ein ausländischer Partner, eine Bank oder eine Ausschreibung eine Bestätigung der Zeichnungsbefugnis, genügt die Echtheit der Unterschrift allein möglicherweise nicht. Dann können ein Auszug aus dem Unternehmerregister, die Satzung, der Beschluss über die Bestellung des Geschäftsführers, eine Vollmacht, eine Apostille auf den betreffenden Dokumenten oder die Form der öffentlichen Urkunde nötig sein. Senden Sie uns den Wortlaut der Anforderung vorab, damit nicht die falsche Art der Beglaubigung gewählt wird.
Auf welchen Dokumenten kann eine Unterschrift beglaubigt werden?
Die Beglaubigung der Echtheit einer Unterschrift wird bei Rechtsgeschäften und anderen Dokumenten genutzt, für die das Gesetz keine zwingende öffentliche notarielle Form vorschreibt, bei denen aber eine Partei oder der Empfänger eine amtliche Bestätigung wünscht, wem die Unterschrift gehört. Entscheidend ist nicht die genaue Bezeichnung des Dokuments, sondern sein rechtlicher Zweck, der endgültige Stand des Textes und die Anforderung des Empfängers.
Antrag und Erklärung
Ein Antrag, eine Erklärung, eine Bestätigung oder eine Stellungnahme in einer Familien-, Vermögens-, Bank-, Einwanderungs-, Studien- oder sonstigen Angelegenheit.
Privater Vertrag
Ein Dienstleistungs-, Darlehens-, Kooperations-, Übergabe- oder Vergleichsvertrag oder eine andere Vereinbarung, bei der die Form der öffentlichen Urkunde nicht vorgeschrieben ist.
Unternehmensdokument
Ein Beschluss des Geschäftsführers oder eines Gesellschafters, ein Sitzungsprotokoll, eine Zustimmung, eine Urkunde zur Vertretungsmacht und ein Geschäftsbrief.
Bildung und Beruf
Eine Erklärung des Verfassers, eine Empfehlung, eine Bestätigung der Berufserfahrung, ein Antrag oder ein Formular, für das der Empfänger die Echtheit der Unterschrift verlangt.
Übersetzung
Die Unterschrift eines qualifizierten oder den Anforderungen entsprechenden Übersetzers auf dem übersetzten Text - in einer gesondert festgelegten Form und im selben Gebührenrahmen.
Urkunde zur Vorlage im Ausland
Eine eidesstattliche Erklärung (Affidavit), eine Zustimmung, eine Erklärung, eine Ermächtigung oder ein anderes privates Dokument für eine Stelle im Ausland, mit sorgfältiger Prüfung der Anforderung.
Die bloße Beglaubigung der Unterschrift ist nicht für jeden Vertrag die richtige Wahl. Für manche Rechtsgeschäfte kann das Gesetz die öffentliche notarielle Form, eine Registrierung oder die Prüfung zusätzlicher Unterlagen verlangen. Bei einer Angelegenheit, die zum Beispiel Eigentum, Vertretung oder ein formgebundenes Recht betrifft, kann eine einfache Privaturkunde die erwartete Rechtswirkung verfehlen. Die endgültige Wahl richtet sich nach Inhalt und Zweck des Dokuments.
Muss ich vor dem Notar unterschreiben?
Der einfachste und praktischste Weg: Der endgültige, unveränderliche Text des Dokuments liegt vor, und der Unterzeichner unterschreibt in Anwesenheit des Notars. Die Unterschrift steht am Ende des Textes; die Unterschrift eines Beteiligten an einer notariellen Amtshandlung muss seinen Vor- und Nachnamen vollständig und lesbar enthalten. Die Form der Unterschrift und die Stelle, an der sie stehen darf, erklärt der Notar vor Ort.
Haben Sie das Dokument bereits vorher unterschrieben, heißt das nicht immer, dass es neu ausgedruckt werden muss. Die Instruktion lässt einen anderen Weg zu: Der Notar kann die Erklärung der Person beglaubigen, dass die Unterschrift auf dem Dokument ihr gehört. Diese Erklärung wird dem bereits unterschriebenen Dokument beigefügt, der Erklärende unterschreibt sie, und genau diese Unterschrift beglaubigt der Notar.
In der Praxis muss die Wahl vorab mit dem Notar abgestimmt werden. Ein Formular zur Vorlage im Ausland kann einen besonderen notariellen Wortlaut, eine Zeugenpflicht oder die Vorgabe enthalten, dass die Unterschrift unmittelbar vor dem Notar zu leisten ist. Unterschreiben Sie daher ein Formular, das Sie mit Anweisungen aus den USA, dem Vereinigten Königreich, Deutschland oder einem anderen Land erhalten haben, nicht im Voraus, bevor wir die Anforderung geprüft haben.
Sie haben noch nicht unterschrieben
Bringen Sie den endgültigen Text mit und unterschreiben Sie erst, wenn der Notar Sie dazu auffordert. Das ist der klarste und am wenigsten angreifbare Weg.
Es ist bereits unterschrieben
Es kann Ihre gesonderte Erklärung beglaubigt werden, dass die Unterschrift auf dem vorgelegten Dokument Ihnen gehört.
Es ist ein ausländisches Formular
Ändern Sie den Text nicht, füllen Sie den notariellen Teil nicht selbst aus und prüfen Sie vorab, ob der Empfänger eine unmittelbar vor dem Notar geleistete Unterschrift verlangt.
Welche Unterlagen und Angaben werden benötigt?
Für eine natürliche Person ist die wichtigste Voraussetzung ein gültiges Ausweisdokument. Bei georgischen Staatsangehörigen werden vor allem der Reisepass, der Personalausweis oder ein gesetzlich vorgesehener vorläufiger Ausweis verwendet. In bestimmten Fällen kann die Identität auch mit einem in Georgien ausgestellten nationalen oder internationalen Führerschein nach einheitlichem Muster festgestellt werden. Bei ausländischen Staatsangehörigen wird in der Regel ein Reisepass für Auslandsreisen, eine Aufenthaltskarte oder ein anderes gesetzlich zulässiges Dokument verlangt.
Das Ausweisdokument muss gültig und lesbar sein und dem Unterzeichner gehören. Hat der Notar Zweifel an der Echtheit des Dokuments oder daran, dass es der vorlegenden Person gehört, muss er die Amtshandlung ablehnen. Deshalb ersetzt ein Foto des Reisepasses auf dem Handy nicht das persönliche Erscheinen mit dem echten Dokument - ausgenommen ist nur der besondere Fall, in dem die Identifizierung im gesetzlich zulässigen Online-Notarverfahren erfolgt.
Der zweite wesentliche Punkt ist der endgültige Text des Dokuments. Namen, persönliche Identifikationsnummern, Adressen, Daten, Beträge, Währung, Rechte und Anlagen müssen vor der Unterschrift feststehen. Ein leeres Blatt, ein unfertiges Formular oder einen Text zu unterschreiben, der später noch geändert wird, ist keine sichere Praxis. Der notarielle Vermerk ist mit dem konkret vorgelegten Dokument verbunden.
Checkliste zur Vorbereitung
- ein gültiger Reisepass oder ein anderes zulässiges Ausweisdokument;
- die endgültige Word- oder PDF-Fassung des zu beglaubigenden Textes und bei Bedarf ein Papierexemplar;
- die Anweisungen, das Formular oder der notarielle Wortlaut der empfangenden Organisation;
- die genauen Angaben zu jedem Unterzeichner und die geplante Anzahl der Unterschriften;
- bei einem fremdsprachigen Dokument Angaben zu den Sprachkenntnissen und zum Bedarf an einem Dolmetscher;
- bei einem Unternehmen ein Registerauszug, eine Vollmacht oder ein anderer Nachweis der Vertretungsmacht, wenn der Empfänger auch die Bestätigung der Befugnis verlangt.
Geschäftsfähigkeit und freier Wille der Person
Ein bloßer „Abgleich“ der Unterschrift reicht nicht aus. Der Notar muss sich vergewissern, dass der Beteiligte an der notariellen Amtshandlung geschäftsfähig ist. Bestehen begründete Zweifel, wird die Amtshandlung nicht vorgenommen. Es handelt sich nicht um ein Schriftgutachten: Der Notar bestätigt, wem die Unterschrift gehört, und zwar auf Grundlage der Identifizierung der Person und ihrer unmittelbaren Mitwirkung.
Kann eine Person wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht unterschreiben, das Dokument aber lesen, darf auf ihre Bitte hin eine andere Person unter Beachtung der entsprechenden Formvorschriften unterschreiben. Der Notar vermerkt den Grund und die Angaben der Person, die an ihrer Stelle unterschreibt. Bei der Mitwirkung einer Person, die nicht lesen oder schreiben kann, blind oder gehörlos ist oder andere besondere Bedürfnisse hat, können ein Zeuge, das Vorlesen des Textes, ein Dolmetscher oder ein zusätzliches Verfahren erforderlich werden.
Unterschriftsbeglaubigung auf einem fremdsprachigen Dokument und der Dolmetscher
Eine Privaturkunde kann auf Englisch, Russisch, Deutsch, Französisch oder in einer anderen Sprache verfasst sein, die nicht Amtssprache ist. Erklärt der Unterzeichner vor dem Notar, dass er diese Sprache beherrscht oder den Inhalt des Dokuments gelesen hat und keine Übersetzung braucht, kann die Echtheit seiner Unterschrift beglaubigt werden. Diese Erklärung muss im Vermerk des Notars festgehalten werden, der in jedem Fall auch auf Georgisch abgefasst wird.
Die Mitwirkung eines Dolmetschers ist nicht zwingend, wenn der Notar die Echtheit des Willens des Unterzeichners ohne ihn feststellen kann. Ist das wegen einer Sprachbarriere nicht möglich, wird die Amtshandlung mit einem Dolmetscher vorgenommen; das wird im notariellen Vermerk festgehalten, und auch der Dolmetscher unterschreibt die Privaturkunde. Wir müssen vorab wissen, welche Sprache der Unterzeichner beherrscht und in welcher Sprache er mit dem Notar kommunizieren kann.
Die Beglaubigung einer Unterschrift auf einem fremdsprachigen Text ist keine amtliche Übersetzung des Textes. Wird das Dokument für die Vorlage bei einer georgischen Stelle übersetzt oder braucht ein ausländischer Empfänger eine Übersetzung des georgischen notariellen Vermerks, ist das eine eigene Leistung. TARGMANEBI kann das Dokument in mehreren Sprachen erstellen, die lateinische Schreibweise der Namen abgleichen und bei Bedarf einen geeigneten Dolmetscher hinzuziehen.
Beglaubigung der Unterschrift eines Übersetzers auf einer Übersetzung
Bei der „notariellen Beglaubigung“ einer Übersetzung wird in der Praxis häufig die Echtheit der Unterschrift des Übersetzers auf dem übersetzten Dokument beglaubigt. Der Notar stellt die Identität des Übersetzers und die entsprechenden formalen Voraussetzungen fest und bestätigt die Unterschrift. Diese Leistung ist im Gebührenverzeichnis unter einer eigenen Bezeichnung aufgeführt, der Gebührenrahmen pro Seite für die Unterschrift ist jedoch derselbe.
Der Empfänger kann eine beglaubigte Übersetzung ohne Notar verlangen, die notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers, die mit einer Kopie zusammengeheftete Übersetzung oder ein Paket mit Apostille. Diese Varianten dürfen nicht verwechselt werden. Senden Sie uns den vollständigen Wortlaut der Anforderung, und wir sagen Ihnen, welche Form akzeptiert wird.
Mehrere Unterzeichner, mehrere Seiten und mehrere Notare
Auf einer Privaturkunde können die Unterschriften verschiedener Personen von einem oder mehreren Notaren, zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in beliebiger Reihenfolge beglaubigt werden. Das ist eine praktische Lösung, wenn sich die Parteien in verschiedenen Städten befinden oder sich nicht am selben Tag treffen können. Alle Parteien müssen jedoch eine identische endgültige Fassung des Textes haben, und der Empfänger muss diese schrittweise Beglaubigung akzeptieren.
Unterschreibt ein Unterzeichner auf mehreren Seiten, wird der Preis nicht nur „pro Person“ berechnet. Nach der geltenden Regelung richtet sich die Gebühr nach der Anzahl der Unterschriften, und die Mehrfachunterschrift wird auch im Vermerk festgehalten. Für die Einschätzung eines Auftrags brauchen wir daher zwei Zahlen: wie viele Seiten das Dokument hat und wie viele Unterschriften tatsächlich beglaubigt werden müssen.
Auch mehrere gleichlautende Ausfertigungen wirken sich auf den Preis aus. Die Anzahl der Ausfertigungen kann im notariellen Register erfasst werden, und technische Leistung, Vermerke und Unterschriften werden entsprechend gezählt. Wenn Sie bei mehreren Stellen im Ausland einreichen, entscheiden Sie vorab, wie viele beglaubigte Originalpakete Sie brauchen und ob später eine notariell beglaubigte Kopie einer einzigen Urkunde genügt.
So läuft die Unterschriftsbeglaubigung ab - 5 Schritte
Klärung der Anforderung
Sagen Sie uns, um welches Dokument es geht, wo Sie es einreichen müssen und ob der Empfänger nur die Unterschrift, eine öffentliche Urkunde, eine Übersetzung oder eine Apostille braucht. Senden Sie uns die ausländischen Anweisungen vollständig.
Vorabprüfung des Textes
Wir prüfen Namen, Nummern, Sprachen sowie die Anzahl der Unterzeichner und Ausfertigungen. Der Text muss vor der Unterschrift endgültig sein; bei Bedarf erstellen wir eine Übersetzung oder einen Entwurf.
Persönliches Erscheinen
Der Unterzeichner erscheint mit einem gültigen Ausweisdokument beim Notar. Der Notar stellt Identität und Geschäftsfähigkeit fest und wählt die gesetzlich passende Form.
Unterschrift oder Erklärung zur Unterschrift
Die Person unterschreibt in Anwesenheit des Notars. Ist das Dokument bereits unterschrieben, wird gegebenenfalls eine Erklärung aufgenommen, dass die vorhandene Unterschrift ihr gehört.
Der Vermerk und der nächste Schritt
Der Notar bringt den Beglaubigungsvermerk an und trägt die Amtshandlung in das Register ein. Danach geht es je nach Bedarf mit Kopie, Übersetzung, Apostille oder Zustellung weiter.
Sie wissen nicht, ob Sie nur die Unterschriftsbeglaubigung oder die vollständige notarielle Form des Dokuments brauchen? Senden Sie uns den Text und die Anforderung des Empfängers - wir zeigen Ihnen den Ablauf vorab.
WhatsApp: 501 11 32 00Was kostet die Beglaubigung der Echtheit einer Unterschrift 2026?
Nach den von der Notarkammer Georgiens veröffentlichten Gebühren mit Stand 27. August 2026 hängt die Grundgebühr von der Seitenzahl des Dokuments und der Anzahl der zu beglaubigenden Unterschriften ab. Der Satz gilt pro Unterschrift, daher verändern zwei Unterzeichner, Unterschriften auf mehreren Seiten oder mehrere Ausfertigungen den Endbetrag.
Dokument mit 1 Seite
6 GEL pro Unterschrift - die Grundgebühr für die Beglaubigung der Echtheit einer Unterschrift auf einem einseitigen Dokument.
2-10 Seiten
4 GEL pro Unterschrift - auf einem Dokument mit 2 bis einschließlich 10 Seiten.
11-50 Seiten
3 GEL pro Unterschrift - auf einem Dokument mit 11 bis einschließlich 50 Seiten.
51 Seiten oder mehr
2 GEL pro Unterschrift - auf einem Dokument mit 51 oder mehr Seiten.
Eintragung in das Register
Für die notarielle Amtshandlung der Unterschriftsbeglaubigung fällt außerdem eine Gebühr von 5 GEL für die Eintragung in das elektronische notarielle Register an, inklusive Mehrwertsteuer.
Mögliche Zusatzkosten
Bei einem mehrwertsteuerpflichtigen Notar kommt die Mehrwertsteuer zur notariellen Gebühr hinzu; Entwurf, Kopien, Übersetzung, Dolmetscher und technische Arbeiten können gesondert berechnet werden.
Für die Bestimmung der Gebühr reicht die Angabe „ein Vertrag“ also noch nicht aus. Wir müssen wissen: wie viele Seiten er hat, wie viele Personen unterschreiben, an wie vielen Stellen jede von ihnen unterschreibt, wie viele gleichlautende Ausfertigungen Sie brauchen und ob der Text fertig ist. Muss der Notar auch einen Entwurf erstellen oder mehrere Amtshandlungen in einem Vermerk zusammenfassen, ist jeder Bestandteil in der Rechnung gesondert auszuweisen.
Die Registergebühr von 5 GEL gilt für die Unterschriftsbeglaubigung, denn die amtliche Ausnahme betrifft nur die Eintragung der Beglaubigung, dass die Kopie eines Dokuments mit dem Original übereinstimmt. Werden in einem Paket mehrere selbstständige notarielle Amtshandlungen vorgenommen, bestimmt der Notar die endgültige Zahl der Eintragungen und die Rechnung. Für einen genauen Preis senden Sie uns alle Seiten und markieren Sie die Stellen, an denen Unterschriften beglaubigt werden sollen.
Verwechseln Sie die notarielle Grundgebühr nicht mit den Gesamtkosten des Auftrags. Die Erstellung einer Übersetzung, das Ausfüllen eines komplexen ausländischen Formulars, die Ausarbeitung eines juristischen Dokuments, Farbkopien, eine Apostille, ein Kurier und eine dringende Abstimmung können einen eigenen Preis haben. In unserer Voreinschätzung führen wir diese Bestandteile getrennt auf, damit klar ist, wofür Sie bezahlen.
Unterschrift für die Vorlage im Ausland, Übersetzung und Apostille
Für die Verwendung eines Dokuments im Ausland genügt manchmal allein der georgische notarielle Stempel, manchmal sind eine Apostille, eine konsularische Legalisation oder eine Übersetzung in eine Fremdsprache nötig. Die Anforderung hängt vom Bestimmungsland, der Art des Dokuments, dem internationalen Abkommen und den Regeln des jeweiligen Empfängers ab. Die Anforderung einer Bank in einem Land kann sogar von der einer Universität im selben Land abweichen.
Die Begriffe notarized signature, signature witnessed, acknowledgement, affidavit, declaration, certified copy und legalization sind keine Synonyme. Ein ausländisches Formular kann verlangen, dass der Notar einen bestimmten Satz schreibt, einen Eid abnimmt, die Unterschrift unmittelbar bezeugt oder eine Kopie des Ausweisdokuments beifügt. Ein georgischer Notar kann ein ausländisches Formular nur im Rahmen des georgischen Rechts und seiner eigenen Befugnisse ausfüllen. Die allgemeinen Unterschiede finden Sie im Leitfaden zur notariellen Beglaubigung.
Die richtige Abfolge kann lauten: Erstellung des Dokumenttextes → Unterschriftsbeglaubigung → Apostille → Übersetzung des gesamten Pakets. In anderen Fällen wird zuerst ein zweisprachiger Text gebraucht, dann die Unterschrift und schließlich ein zusätzliches Formular im Empfängerland. Eine universelle Reihenfolge gibt es nicht. Zeigen Sie uns vor der Unterschrift den Link zu den Anweisungen des Empfängers oder dessen Schreiben.
Kann eine Unterschrift online beglaubigt werden?
Ein per E-Mail gesendeter Scan, eine auf WhatsApp fotografierte Unterschrift oder eine Unterschrift während eines gewöhnlichen Videoanrufs ist für sich genommen keine notarielle Amtshandlung. In Georgien können bestimmte Erklärungen, Zustimmungen und Vollmachten in der gesetzlich festgelegten Form der unmittelbaren elektronischen Kommunikation errichtet werden, doch der Notar prüft vorab den Status der Beteiligten, die technischen Voraussetzungen und ob das konkrete Dokument zulässig ist.
Wenn Sie sich im Ausland befinden, lesen Sie unsere Bedingungen für den Online-Notar. Möglicherweise ist es sinnvoller, ein georgisches Konsulat aufzusuchen, vor einem örtlichen Notar zu unterschreiben und eine Apostille einzuholen oder in Georgien einen Online-Antrag zu stellen. Die Entscheidung hängt vom Land, Ihrer Staatsangehörigkeit, dem Empfänger des Dokuments und der erforderlichen notariellen Amtshandlung ab.
10 Fehler, die Sie vor der Unterschrift vermeiden sollten
- Im Voraus unterschreiben, ohne die Anforderung zu prüfen. Bei manchen ausländischen Formularen muss die Unterschrift unmittelbar in Anwesenheit des Notars geleistet werden.
- Die Beglaubigung der Unterschrift mit der Beglaubigung des Inhalts verwechseln. Die Form der Privaturkunde prüft nicht den gesamten rechtlichen Inhalt des Dokuments.
- Die Vertretungsmacht des Geschäftsführers einfach voraussetzen. Die Echtheit der Unterschrift einer natürlichen Person bestätigt für sich genommen nicht das Recht, für ein Unternehmen zu handeln.
- Einen unfertigen Text unterschreiben. Betrag, Datum, Parteien, Anlagen und andere wesentliche Angaben müssen vor der Unterschrift feststehen.
- Das Formular des Empfängers verändern. Wird der notarielle Block auf einem ausländischen Formular gelöscht oder übersetzt, kann der Empfänger es ablehnen.
- Mit dem falschen Ausweisdokument erscheinen. Ein abgelaufenes oder beschädigtes Dokument oder ein auf dem Handy gespeichertes Foto ersetzt kein gültiges Original.
- Eine Sprachbarriere verschweigen. Kann der Unterzeichner den Text oder die Erklärungen des Notars nicht verstehen, muss ein Dolmetscher vorab eingeplant werden.
- Die Unterschriften falsch zählen. Unterschriften auf mehreren Seiten, auf mehreren Ausfertigungen und von mehreren Personen können jeweils den Preis verändern.
- Automatisch eine Apostille bestellen. Prüfen Sie zuerst Land und Empfänger; manchmal ist eine Apostille nicht nötig, anderswo ist sie unerlässlich.
- Nur die günstige Grundgebühr einrechnen. Zum Gesamtbudget können Register, Mehrwertsteuer, Entwurf, Übersetzung, Dolmetscher, Kopien und Zustellung gehören.
Warum das Dokument mit TARGMANEBI vorbereiten?
Bei der Unterschriftsbeglaubigung geht die meiste Zeit oft nicht in der Warteschlange beim Notar verloren, sondern durch die Wahl der falschen Form. Ein Kunde wird vielleicht nach einem „notariell beglaubigten Dokument“ gefragt, während der Empfänger in Wirklichkeit nur eine Bestätigung der Unterschrift, eine öffentliche Urkunde, eine Übersetzung, eine Kopie oder eine Apostille braucht. Wir zerlegen die Anforderung vorab in konkrete Amtshandlungen.
Wenn wir uns das Dokument ansehen, prüfen wir die technischen Details: ob die Namen korrekt sind, ob sie mit der lateinischen Schreibweise im Reisepass übereinstimmen, wie viele Unterzeichner es gibt, wo unterschrieben werden muss, wie viele Seiten und Ausfertigungen es sind und welche Sprache gebraucht wird. Bei einer Übersetzung planen wir die Mitwirkung des Übersetzers und die passende Form seiner Unterschrift.
Wir versprechen nicht, dass jeder private Text automatisch beglaubigt wird. Die endgültige Entscheidung trifft der zugelassene Notar. Unser Beitrag ist die Vorbereitung: Sie kommen mit einem möglichst korrekten Text, einem Ausweisdokument, gegebenenfalls einem Dolmetscher und einem klaren Verständnis der Anforderung zum Notar, sodass erneutes Ausdrucken und wiederholte Besuche seltener werden.
Die Form vorab wählen
Wir wählen die Unterschriftsbeglaubigung auf einer Privaturkunde, eine öffentliche Urkunde, eine Erklärung, eine Kopie oder eine andere Amtshandlung nach der tatsächlichen Anforderung des Empfängers.
Mehrsprachige Vorbereitung
Wir erstellen Text und Übersetzung, gleichen die Namen ab und ziehen bei Bedarf einen Dolmetscher für die jeweilige Sprache hinzu.
Koordination aus einer Hand
Von der Prüfung des Dokuments über den Termin bei einem zugelassenen Notar bis zu Apostille und Zustellung werden alle Schritte gemeinsam geplant.
Wie erreichen Sie uns?
Rufen Sie uns unter 501 11 32 00 an oder schreiben Sie uns auf WhatsApp. Senden Sie uns alle Seiten des Dokuments und die Anforderung des Empfängers und teilen Sie uns kurz mit: wer unterschreibt, in wie vielen Ausfertigungen, in welcher Sprache, wo Sie einreichen müssen und ob der Text bereits unterschrieben ist. Für die erste Einschätzung können Sie Ihre persönliche Identifikationsnummer und andere nicht benötigte Daten abdecken.
Unser Büro befindet sich in der David-Aghmashenebeli-Allee 118, Tiflis. Melden Sie sich vor Ihrem Besuch bei uns, besonders wenn mehrere Unterzeichner, ein ausländischer Beteiligter, ein Dolmetscher oder ein Formular zur Vorlage im Ausland beteiligt sind. Bei vorheriger Abstimmung sagen wir Ihnen, welches Ausweisdokument und welche zusätzlichen Unterlagen Sie mitbringen sollten.
Häufig gestellte Fragen zur Unterschriftsbeglaubigung
Was bestätigt der Notar bei der Unterschriftsbeglaubigung?
Der Notar stellt die Identität und die Geschäftsfähigkeit des Unterzeichners fest und bestätigt, dass die konkrete Unterschrift dieser Person gehört. Die Beglaubigung einer Privaturkunde in dieser Form bedeutet keine vollständige Prüfung des gesamten Inhalts des Dokuments, der darin beschriebenen Tatsachen oder der Vertretungsmacht eines Vertreters.
Sind die Beglaubigung einer Unterschrift und die Beglaubigung des Inhalts eines Dokuments dasselbe?
Nein. Durch die Unterschriftsbeglaubigung entsteht eine Privaturkunde, und Gegenstand der Prüfung sind vor allem Identität, Geschäftsfähigkeit und Echtheit der Unterschrift. In der Form der öffentlichen Urkunde sind die Pflichten des Notars umfassender: Vertretungsmacht, Wille und Gesetzmäßigkeit werden geprüft, und den Parteien werden Inhalt und Folgen erläutert.
Muss ich vor dem Notar unterschreiben?
In der Regel ist die direkteste Form, das Dokument in Anwesenheit des Notars zu unterschreiben. Ist das Dokument bereits unterschrieben, kann der Notar die Erklärung des Unterzeichners beglaubigen, dass die Unterschrift auf dem Dokument ihm gehört; diese Erklärung wird dem Dokument beigefügt, und auch die Unterschrift darauf beglaubigt der Notar.
Welche Unterlagen braucht man für die Beglaubigung der Echtheit einer Unterschrift?
Sie brauchen den endgültigen Text des zu beglaubigenden Dokuments und ein gültiges Ausweisdokument. Bei Ausländern wird in der Regel ein Reisepass für Auslandsreisen oder ein anderes gesetzlich zulässiges Dokument verwendet. Bei Vertretung, bei einem Unternehmen oder bei Verwendung im Ausland können zusätzliche Unterlagen nötig werden.
Was kostet die Beglaubigung der Echtheit einer Unterschrift 2026?
Nach den amtlichen Gebühren sind es 6 GEL pro Unterschrift auf einem einseitigen Dokument; bei 2-10 Seiten 4 GEL pro Unterschrift; bei 11-50 Seiten 3 GEL; bei 51 Seiten oder mehr 2 GEL. Hinzu kommt die Gebühr von 5 GEL für die Eintragung in das elektronische Register. Außerdem können Mehrwertsteuer sowie die Kosten für Entwurf, Kopie, Übersetzung und technische Arbeiten anfallen.
Wie viele Unterschriften zählen, wenn ich auf mehreren Seiten unterschreibe?
Unterschreibt ein Unterzeichner auf mehreren Seiten einer Privaturkunde, wird die notarielle Gebühr nach der Anzahl der Unterschriften berechnet, und dieser Umstand wird auch im Vermerk angegeben. Für einen vorläufigen Preis müssen die Seiten und die tatsächlichen Unterschriften gezählt werden.
Können die Parteien zu unterschiedlichen Zeitpunkten oder bei verschiedenen Notaren unterschreiben?
Auf einer Privaturkunde können verschiedene Unterschriften von einem oder mehreren Notaren, zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in beliebiger Reihenfolge beglaubigt werden. Vorab muss jedoch feststehen, dass alle Ausfertigungen des Dokuments identisch sind und die empfangende Organisation eine solche Form akzeptiert.
Kann eine Unterschrift auf einem fremdsprachigen Dokument beglaubigt werden?
Ja. Erklärt der Unterzeichner, dass er die Sprache des Dokuments beherrscht oder dessen Inhalt kennt und keine Übersetzung braucht, kann die Unterschrift auf der Privaturkunde beglaubigt werden. Kann der Notar den Willen der Person ohne Dolmetscher nicht feststellen, muss ein Dolmetscher mitwirken.
Bestätigt die Beglaubigung der Unterschrift eines Geschäftsführers auch seine Vertretungsmacht?
Nicht automatisch. Bei der Unterschriftsbeglaubigung auf einer Privaturkunde ist der Notar nicht verpflichtet, die Vertretungsmacht eines Vertreters zu prüfen. Braucht der Empfänger auch eine Bestätigung der Befugnis des Geschäftsführers oder Vertreters, sind ein Registerauszug, eine Vollmacht oder die Form der öffentlichen Urkunde gesondert zu prüfen.
Kann eine Unterschrift online beglaubigt werden?
Ein auf eigene Initiative gesendeter Scan oder eine Unterschrift während eines Videoanrufs ist keine notarielle Beglaubigung. Eine Erklärung oder eine andere Urkunde kann aus der Ferne nur in der gesetzlich zulässigen Online-Notarform und unter den Bedingungen beglaubigt werden, die der Notar vorab festlegt. Das konkrete Dokument muss vorab geprüft werden.
Braucht ein Dokument zur Vorlage im Ausland auch eine Apostille?
Möglicherweise, aber nicht immer. Ob eine Apostille oder Legalisation nötig ist, bestimmen das Bestimmungsland, die empfangende Stelle und die Form des Dokuments. Unterschriftsbeglaubigung, Übersetzung und Apostille sind unterschiedliche Verfahren.
Beglaubigt TARGMANEBI Unterschriften selbst?
Nein. TARGMANEBI ist ein Dienstleistungszentrum für Dokumente und Übersetzungen. Wir prüfen die Anforderung, erstellen Text und Übersetzung und organisieren den Ablauf mit einem zugelassenen Notar; die Echtheit einer Unterschrift beglaubigt ausschließlich ein Notar mit der entsprechenden Befugnis.
Offizielle Quellen und Grenzen der Verantwortung
Diese Seite wurde am 27. August 2026 aktualisiert. Der Unterschied zwischen Privaturkunde und öffentlicher Urkunde, der Prüfungsumfang des Notars, fremdsprachige Dokumente, bereits geleistete Unterschriften, die Unterschrift bei mehreren Notaren zu unterschiedlichen Zeitpunkten und die Berechnung der Gebühr nach der Anzahl der Unterschriften wurden anhand der geltenden Instruktion „Über das Verfahren zur Vornahme notarieller Amtshandlungen“ geprüft.
Die Gebühren pro Seite, die mögliche Gebühr für technische Leistungen, die Registergebühr von 5 GEL und die Regel zur Mehrwertsteuer wurden anhand der aktuellen Gebühren für notarielle Leistungen der Notarkammer Georgiens geprüft. Die Angaben zu einer vorgenommenen Amtshandlung lassen sich im elektronischen Register der notariellen Handlungen überprüfen.
Dieses Material ist ein Informations- und Organisationsleitfaden und keine individuelle Rechtsberatung. Ob ein konkreter Text beglaubigt werden kann, die Form der Amtshandlung, zusätzliche Unterlagen und die Regeln für das persönliche Erscheinen bestimmt der zugelassene Notar. Die Annahme im Ausland klären Sie abschließend mit der empfangenden Stelle.
Sie brauchen eine Unterschriftsbeglaubigung auf einer Privaturkunde, einer Erklärung, einem Vertrag oder einem fremdsprachigen Dokument? Senden Sie uns den Text - wir sagen Ihnen, was Sie mitbringen müssen und wie der Ablauf organisiert wird.
Anrufen: 501 113 200