Startseite / Blog / Dokumente für Reisen mit Kind

Welche Dokumente brauchen Sie für eine Auslandsreise mit Kind?

Wenn Sie mit einem Kind reisen, hängt die Liste der Dokumente davon ab, wer das Kind begleitet. Ein Kind, das mit beiden Eltern, mit einem Elternteil oder mit der Großmutter oder dem Trainer reist, braucht unterschiedliche Dokumente - und genau hier passieren am Flughafen die meisten Fehler.

Jeden Sommer und jede Neujahrsferien tauchen dieselben Fragen auf: Reicht der Reisepass des Kindes, braucht der Vater das Einverständnis der Mutter, darf die Großmutter mit dem Enkel ins Ausland reisen, und in welcher Sprache muss die Einverständniserklärung sein? Die Antworten liegen auf zwei Ebenen: was das georgische Recht bei der Ausreise aus Georgien verlangt und was das Zielland, das Transitland und die Fluggesellschaft verlangen.

Im Folgenden zählen wir zuerst die Grunddokumente auf und danach drei Szenarien: beide Eltern, ein Elternteil und eine dritte Person. Am Ende des Artikels finden Sie eine kurze Checkliste, die Sie eine Woche vor der Abreise durchgehen.

Grunddokumente in jedem Fall

  • Reisepass des Kindes - das Kind braucht einen eigenen Reisepass. Prüfen Sie die Gültigkeit: Die Schengen-Staaten verlangen, dass der Pass nach dem geplanten Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum noch mindestens 3 Monate gültig ist, andere Länder haben eigene Vorgaben;
  • Geburtsurkunde - sie bestätigt, wer die Eltern des Kindes sind. Besonders wichtig ist sie, wenn Elternteil und Kind unterschiedliche Nachnamen haben. Für die Vorlage im Ausland wird sie oft übersetzt: Übersetzung der Geburtsurkunde;
  • Visum - verlangt das Zielland von georgischen Staatsangehörigen ein Visum, braucht auch das Kind ein eigenes Visum;
  • Reiseversicherung - für die Visa mancher Länder Pflicht, in anderen Fällen empfohlen;
  • Dokumente der Begleitperson - ein gültiger Reisepass und, falls nötig, ein Visum.

Diese Liste ist für alle Szenarien gleich. Der Unterschied beginnt, wenn das Kind nicht von beiden Eltern begleitet wird.

Drei Szenarien: wessen Einverständnis nötig ist

1. Das Kind reist mit beiden Eltern. In der Regel ist kein Einverständnis nötig. Nehmen Sie die Geburtsurkunde des Kindes mit, besonders wenn die Nachnamen unterschiedlich sind.

2. Das Kind reist mit einem Elternteil. Nach georgischem Recht verlässt ein Kind unter 16 Jahren Georgien vorübergehend mit der Erlaubnis eines der gesetzlichen Vertreter und in Begleitung einer volljährigen Person. Das Einverständnis des anderen Elternteils ist an der georgischen Grenze also nicht nötig. Das Zielland, das Transitland, die Fluggesellschaft oder das visumerteilende Konsulat können jedoch eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des anderen Elternteils verlangen. Dann gibt der andere Elternteil die Erklärung ab, und sie wird in die Sprache des Empfängers übersetzt.

3. Das Kind reist mit einer dritten Person - Großmutter, Großvater, Verwandte, Lehrer, Trainer oder ein Freund der Familie. Nötig ist eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern, in der die Begleitperson mit Vor- und Nachnamen und Passdaten genannt ist. Das georgische Recht verlangt die Erlaubnis eines der gesetzlichen Vertreter, Visumanträge und die Grenzen mancher Länder verlangen aber oft das Einverständnis beider Eltern. Deshalb ist es in diesem Szenario am sichersten, wenn beide Eltern die Erklärung abgeben.

Ein Minderjähriger zwischen 16 und 18 Jahren, der nicht in eingetragener Ehe lebt, braucht für die vorübergehende Ausreise aus Georgien das Einverständnis eines der gesetzlichen Vertreter, ohne dass eine Begleitperson vorgeschrieben ist. Auch in diesem Fall muss die Regel des Ziellandes gesondert geprüft werden.

Sonderfälle

  • Ein Elternteil ist verstorben - statt des Einverständnisses des anderen Elternteils nehmen Sie die Sterbeurkunde und, falls nötig, ihre Übersetzung mit;
  • Die Rechte eines Elternteils sind eingeschränkt, oder das Kind lebt per Gerichtsentscheidung bei einem Elternteil - nehmen Sie die Gerichtsentscheidung und ihre Übersetzung mit;
  • Der Vater ist in der Geburtsurkunde nicht eingetragen - das bestätigt die Geburtsurkunde selbst, ihre Übersetzung genügt also;
  • Die Eltern können sich nicht einigen - ein Notar kann den Streit nicht lösen. Darüber entscheidet ein Gericht;
  • Der andere Elternteil ist im Ausland - er kann die Erklärung in einem georgischen Konsulat auf Georgisch oder vor einem Notar vor Ort abgeben. Im zweiten Fall sind in der Regel eine Apostille oder Legalisation und eine georgische Übersetzung nötig. Ausführlich: wie Sie eine Vollmacht aus dem Ausland schicken.

Klassenfahrten, Ferienlager und Sportwettkämpfe

Bei einer Reise mit einer organisierten Gruppe begleitet statt eines Elternteils ein Lehrer, ein Trainer oder ein Lagerleiter das Kind - es handelt sich also um das dritte Szenario. In diesem Fall gilt:

  • in der Erklärung ist eine konkrete Begleitperson genannt, nicht nur „die Schule“ oder „der Verein“;
  • kann die Begleitperson wechseln, lassen sich zwei Personen in die Erklärung aufnehmen, jede mit vollständigen Angaben;
  • der Veranstalter hat oft eine eigene Checkliste - fordern Sie sie vorab an und vergleichen Sie sie mit dem Text der Erklärung;
  • führt die Reise der Gruppe durch mehrere Länder, müssen alle Länder in der Erklärung stehen.

Veranstalter bestellen die Übersetzung der Einverständniserklärungen oft für die ganze Gruppe gemeinsam. Dann gleichen wir den Namen jedes Kindes einzeln mit seinem Reisepass ab, denn ein einziger Fehler in einer Gruppenliste hält genau das Kind auf, das er betrifft.

Was am Flughafen geprüft wird

Die Mitarbeiterin der Fluggesellschaft und der Grenzbeamte stellen dieselben vier Fragen: Ist der Reisepass des Kindes gültig, wer begleitet das Kind, in welcher Beziehung steht diese Person zum Kind, und gibt es eine Bestätigung, dass sie das Kind begleiten darf? Die letzten beiden Fragen beantworten die Geburtsurkunde und die Einverständniserklärung. Bewahren Sie die Dokumente deshalb zusammen in einer Mappe auf, mit Originalen und Übersetzungen, und nicht in einem Koffer, der schon aufgegeben ist.

An der Grenze und am Schalter der Fluggesellschaft wird die Erklärung mit dem Reisepass des Kindes verglichen. Sie muss daher enthalten:

  • die vollständigen Angaben des Elternteils, der das Einverständnis erteilt;
  • Vor- und Nachname, Geburtsdatum, persönliche Nummer und Passnummer des Kindes;
  • Vor- und Nachname und Passnummer der Begleitperson, wenn das Kind nicht von einem Elternteil begleitet wird;
  • die Zielländer und, falls nötig, die Transitländer;
  • den Reisezeitraum - mit etwas Spielraum, falls die Tickets umgebucht werden können.

Haben Sie nach Abgabe der Erklärung einen neuen Reisepass für das Kind beantragt, steht in der Erklärung noch die alte Nummer. In diesem Fall ist es besser, die Erklärung neu abzugeben. Beim Text helfen wir Ihnen gern: notarielle Erklärungen und Zustimmungen.

Wann die Einverständniserklärung übersetzt werden muss

An der georgischen Grenze wird eine georgische Erklärung ohne Übersetzung gelesen. Eine Übersetzung ist nötig, wenn die Erklärung oder die Geburtsurkunde von einem ausländischen Beamten geprüft wird: beim Check-in der Fluggesellschaft, in einem Transitland, an der Grenze des Ziellandes oder für einen Visumantrag. Meist genügt eine englische Übersetzung, manche Länder verlangen aber eine Übersetzung in ihre eigene Sprache.

In der Übersetzung wird der Name des Kindes in lateinischen Buchstaben genau wie im Reisepass geschrieben, und bei Datumsangaben wird der Monat ausgeschrieben, damit 03.07.2026 nicht als 7. März gelesen wird. Die Übersetzung wird notariell beglaubigt und, wenn das Zielland es verlangt, zusätzlich mit einer Apostille versehen. Ausführlich: Übersetzung der Einverständniserklärung der Eltern.

Checkliste eine Woche vor der Abreise

  • der Reisepass des Kindes ist gültig, und seine Gültigkeit erfüllt die Vorgabe des Ziellandes;
  • das Visum, falls nötig, liegt bereits vor;
  • Sie haben die Geburtsurkunde dabei und, falls nötig, ihre Übersetzung;
  • in der Erklärung stehen die aktuelle Passnummer des Kindes und die richtigen Angaben der Begleitperson;
  • der in der Erklärung genannte Zeitraum deckt beide Reisedaten ab;
  • die Vorgaben des Ziellandes, des Transitlandes und der Fluggesellschaft sind geprüft;
  • die Übersetzung ist, falls nötig, notariell beglaubigt;
  • Sie haben Kopien aller Dokumente auch auf dem Handy.

Stellt sich in den letzten Tagen heraus, dass ein Punkt noch fehlt: Die Übersetzung ist am selben oder nächsten Tag fertig, mit notarieller Beglaubigung.

So bestellen Sie eine Übersetzung

1

Dokumente senden

Die Einverständniserklärung, die Geburtsurkunde und jedes weitere nötige Dokument per WhatsApp oder E-Mail.

2

Passkopie beifügen

Die Datenseite der Reisepässe des Kindes und der Begleitperson, damit die Namen in lateinischen Buchstaben richtig geschrieben werden.

3

Land nennen

Wohin Sie reisen und über welches Land, damit wir die richtige Sprache wählen.

4

Übersetzung erhalten

Die notariell beglaubigte Übersetzung ist am selben oder nächsten Tag fertig.

Die Abreise steht bevor? Schicken Sie uns die Einverständniserklärung und die Geburtsurkunde - die Übersetzung ist am selben oder nächsten Tag fertig.

Anrufen: 501 113 200

Häufig gestellte Fragen

Das Kind reist mit der Mutter. Ist das Einverständnis des Vaters nötig?

Nach georgischem Recht nicht. Das Zielland, die Fluggesellschaft oder das visumerteilende Konsulat können es jedoch verlangen, prüfen Sie deshalb vor der Abreise deren Regeln.

Das Kind reist mit der Großmutter. Genügt das Einverständnis eines Elternteils?

Nach georgischem Recht genügt die Erlaubnis eines der gesetzlichen Vertreter, Visumanträge und die Grenzen mancher Länder verlangen aber oft das Einverständnis beider Eltern. Sicher ist eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung beider Eltern.

Wozu braucht es eine Geburtsurkunde, wenn das Kind einen Reisepass hat?

Der Reisepass bestätigt die Identität des Kindes, die Geburtsurkunde dagegen, wer seine Eltern sind. Das ist besonders wichtig, wenn Elternteil und Kind unterschiedliche Nachnamen haben.

Die Einverständniserklärung ist auf Georgisch. Ist eine Übersetzung nötig?

An der georgischen Grenze nicht. Eine Übersetzung ist nötig, wenn ein ausländischer Beamter die Erklärung prüft: die Fluggesellschaft, das Transit- oder Zielland oder ein Konsulat.

Wie lange dauert die Übersetzung der Einverständniserklärung und der Geburtsurkunde?

Am selben oder nächsten Tag, einschließlich notarieller Beglaubigung.

Mein 17-jähriges Kind reist allein zum Studium ins Ausland. Was ist nötig?

Nach georgischem Recht braucht ein unverheirateter Minderjähriger zwischen 16 und 18 Jahren das Einverständnis eines der gesetzlichen Vertreter. Prüfen Sie die Vorgaben des Ziellandes, der Schule und der Fluggesellschaft gesondert.

T

TARGMANEBI

TARGMANEBI - Übersetzung von Einverständniserklärungen der Eltern, Geburtsurkunden und Reisepässen mit notarieller Beglaubigung, am selben oder nächsten Tag - 501 113 200.

☎ Dokumente des Kindes übersetzen? Rufen Sie uns an 501 113 200