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Muss ein Kontoauszug für die Vorlage bei einer Botschaft notariell beglaubigt werden?

Die kurze Antwort: nicht immer. Eine notarielle Beglaubigung ist nötig, wenn die Checkliste der jeweiligen Botschaft sie verlangt. Andernfalls genügt eine zertifizierte Übersetzung mit dem Siegel des Büros und der Unterschrift des Übersetzers. Die richtige Wahl spart Ihnen einen Tag, die falsche kostet manchmal den ganzen Antrag.

Visumantragsteller glauben oft, eine notariell beglaubigte Übersetzung sei „amtlicher“ und deshalb immer die bessere Wahl. Das stimmt nur zum Teil. Im Folgenden erklären wir, was jede Form bestätigt, wer entscheidet, welche Sie brauchen, und wie Sie die Checkliste der Botschaft lesen, damit Sie keinen unnötigen Schritt machen.

Zertifizierte und notariell beglaubigte Übersetzung: der Unterschied

Eine zertifizierte Übersetzung ist eine vom Büro oder vom Übersetzer bestätigte Übersetzung: Darin steht, dass sie eine genaue Übersetzung des Originals ist, und sie trägt das Datum der Übersetzung, Vor- und Nachnamen und Unterschrift des Übersetzers, das Siegel des Büros und seine Kontaktdaten. Der Empfänger kann sich an das Büro wenden und die Übersetzung überprüfen.

Eine notariell beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, auf der ein Notar die Echtheit der Unterschrift des Übersetzers beglaubigt. Der Notar prüft weder die Qualität der Übersetzung, noch bestätigt er, dass der Auszug echt ist oder der auf dem Konto ausgewiesene Betrag tatsächlich existiert. Er bestätigt, dass die Übersetzung von einem bestimmten, identifizierten Übersetzer unterschrieben ist.

In beiden Fällen wird die Übersetzung auf dieselbe Weise angefertigt und geprüft. Der Unterschied liegt in der rechtlichen Form, nicht in der Genauigkeit der Übersetzung.

Ein Notar kann einen schwachen Auszug nicht „aufwerten“. Enthält der Auszug eine unerklärte Einmalzahlung, beantwortet auch eine notariell beglaubigte Übersetzung diese Frage nicht. Zum Inhalt der Finanzdokumente: welche Finanznachweise Sie für ein Touristenvisum brauchen.

Wer entscheidet, welche Sie brauchen

Es entscheidet der Empfänger: die Botschaft, das Konsulat oder die Hochschule. Nicht das Visazentrum und nicht der Übersetzer.

VFS Global und andere Visazentren nehmen Anträge im Auftrag der Botschaften entgegen: Sie prüfen, ob alle Dokumente laut Checkliste vorliegen, erfassen die biometrischen Daten und schicken das Paket an die Botschaft. Die Anforderungen und die Entscheidung legt die Botschaft fest. Die Antwort sollten Sie deshalb nicht auf der allgemeinen Seite des Visazentrums suchen, sondern in der konkreten Checkliste für Ihre Visumart, die die Botschaft veröffentlicht.

Beispiele:

  • Vereinigtes Königreich - die Leitlinien des Home Office verlangen für jedes Dokument, das nicht auf Englisch oder Walisisch ist, eine vollständige, unabhängig überprüfbare Übersetzung: mit der Bestätigung des Übersetzers, dass die Übersetzung genau ist, dem Datum, Vor- und Nachnamen und Unterschrift des Übersetzers oder einer bevollmächtigten Person des Büros sowie Kontaktdaten. Das ist eine zertifizierte Übersetzung, ein Notar ist nicht nötig;
  • USA - beim Gespräch für ein Nichteinwanderungsvisum zeigen Sie dem Konsul die Finanzdokumente auf Nachfrage. Nötig ist eine englische Übersetzung, eine notarielle Beglaubigung in der Regel nicht;
  • Schengen-Staaten - die Checklisten für ein nationales Visum (D) sind unterschiedlich: Manche Konsulate akzeptieren eine englische Übersetzung, manche verlangen eine in ihrer eigenen Sprache, manche eine notarielle Beglaubigung. Hier muss die Checkliste jedes Mal neu gelesen werden.

Was Sie erhalten

Eine zertifizierte Übersetzung besteht aus den Seiten der Übersetzung mit der Bestätigung des Büros: der Erklärung des Übersetzers, dass die Übersetzung dem Original genau entspricht, Datum, Unterschrift, Siegel und Kontaktdaten. Der Übersetzung liegt eine Kopie des Originals bei, damit der Empfänger beides zusammen lesen kann.

Eine notariell beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die mit einer Kopie des Originals verbunden ist und am Ende den Beglaubigungsvermerk des Notars trägt: Name des Notars, Registriernummer der notariellen Handlung, Datum, Unterschrift und Siegel. Nehmen Sie das verbundene Dokument nicht auseinander: Ein auseinandergenommenes Exemplar kann der Empfänger ablehnen.

Beide Formen werden auf Papier erstellt. Nimmt die Botschaft den Antrag online entgegen und verlangt das Hochladen einer Datei, scannen Sie die fertige Übersetzung und bringen das Original zum Gespräch oder ins Visazentrum, wenn die Checkliste es verlangt.

Wie Sie die Checkliste der Botschaft lesen

Achten Sie auf die genauen Formulierungen in der Checkliste:

  • „certified translation“, „translation by a professional translator“ - eine zertifizierte Übersetzung mit dem Siegel des Büros genügt;
  • „notarized“ oder „notarised translation“ - eine notarielle Beglaubigung ist nötig;
  • „apostille“ oder „legalized“ - eine Apostille oder Legalisation ist auf dem Auszug selbst nötig (dem Original oder seiner notariell beglaubigten Kopie); eine in Georgien angefertigte notariell beglaubigte Übersetzung wird nicht apostilliert. Bei einem Kontoauszug ist das selten, prüfen Sie die Anforderung also noch einmal;
  • „translated into [language]“ - achten Sie auf die Sprache: Englisch genügt nicht immer;
  • „original bank statement“, „stamped by the bank“ - das betrifft das Original, nicht die Übersetzung: Einen Auszug mit Bankstempel erhalten Sie in einer Filiale.

Erwähnt die Checkliste die Form der Übersetzung überhaupt nicht, genügt in der Regel eine zertifizierte Übersetzung. Im Zweifel schicken Sie uns die Checkliste, oder fragen Sie schriftlich bei der Botschaft nach und bewahren Sie die Antwort auf.

Drei typische Szenarien

1. Ein Besuchervisum für das Vereinigte Königreich. Der Auszug ist auf Georgisch, die Arbeitgeberbescheinigung ebenfalls. Beide werden in zertifizierter Form ins Englische übersetzt: mit der Bestätigung des Übersetzers, Datum, Unterschrift, Siegel des Büros und Kontaktdaten. Ein Notar ist nicht nötig.

2. Ein nationales Studienvisum für einen Schengen-Staat. Die Studentin wird von einem Elternteil finanziert. Übersetzt werden der Kontoauszug des Elternteils, seine Arbeitgeberbescheinigung, das Sponsorschreiben und die Geburtsurkunde. Sprache und Beglaubigungsform legt die Checkliste des Konsulats fest: Steht dort „notarized“, werden alle Übersetzungen notariell beglaubigt, und die Namen müssen in allen gleich geschrieben sein.

3. Aufenthaltstitel oder Arbeitserlaubnis. Der Auszug geht zum Einkommensnachweis an die Einwanderungsbehörde eines anderen Landes. Hier ist eine notariell beglaubigte Übersetzung oft Pflicht, manchmal zusätzlich eine Apostille. Gerade in diesem Szenario lohnt es sich, die Anforderung schriftlich zu klären, denn die Apostille braucht zusätzliche Zeit.

In allen drei Fällen ist der Inhalt der Übersetzung derselbe: die Tabelle mit denselben Spalten, die Zahlen wie im Original, die Datumsangaben mit ausgeschriebenem Monat. Es ändert sich nur, was der Übersetzung beigefügt wird: die Bestätigung des Büros oder der Beglaubigungsvermerk des Notars.

PDF aus dem Online-Banking und der Notar

Auch die Übersetzung eines aus dem Mobile- oder Online-Banking heruntergeladenen PDF-Auszugs kann notariell beglaubigt werden: Der Notar beglaubigt die Unterschrift des Übersetzers, und die Übersetzung wird mit einem Ausdruck des Auszugs verbunden. Die Frage ist nicht, ob der Notar das PDF akzeptiert, sondern ob die Botschaft einen Auszug ohne Bankstempel annimmt. Verlangt die Checkliste Stempel oder Unterschrift der Bank, oder enthält das PDF keine Bankdaten und keinen Prüfcode, holen Sie zuerst einen gestempelten Auszug in einer Filiale und lassen dann diesen übersetzen. Ausführlich: Kontoauszug übersetzen.

Wie Sie Zeit sparen

  • Fragen Sie die Bank nach einem englischen Auszug. Viele georgische Banken stellen Auszüge und Bescheinigungen auch auf Englisch aus. Akzeptiert die Botschaft ein englisches Dokument, brauchen Sie womöglich gar keine Übersetzung des Auszugs;
  • Lassen Sie nicht „für alle Fälle“ notariell beglaubigen. Verlangt die Checkliste eine zertifizierte Übersetzung, ist die notarielle Beglaubigung ein unnötiger Schritt;
  • Mehr als eine Botschaft? Wenn Sie denselben Auszug an zwei Stellen einreichen, bestellen Sie beide Exemplare gleichzeitig - dann müssen Sie nicht noch einmal kommen;
  • Übersetzen Sie das ganze Finanzpaket gemeinsam. Kontoauszug, Arbeitgeberbescheinigung und die Bescheinigung von RS.ge mit denselben Namen und Begriffen: Übersetzung von Gehaltsbescheinigungen und Arbeitsdokumenten;
  • Erst das Original, dann die Übersetzung. Brauchen Sie einen Auszug mit Bankstempel, holen Sie ihn zuerst: Die Übersetzung eines anderen Dokuments nützt Ihnen danach nichts;
  • Kennen Sie die Fristen. Unsere Übersetzung ist einschließlich notarieller Beglaubigung am selben oder nächsten Tag fertig. Die Bearbeitungszeit der Apostille legt dagegen die Agentur für die Entwicklung öffentlicher Dienstleistungen (Public Service Development Agency) fest, und sie muss gesondert eingeplant werden.

Wann eine Apostille nötig ist

Für ein Touristen- oder Besuchervisum ist eine Apostille auf einem Kontoauszug fast nie nötig. Verlangt werden kann sie für einen Aufenthaltstitel, eine Arbeitserlaubnis oder ein Gerichtsverfahren, wenn das Dokument in einen Vertragsstaat des Haager Übereinkommens geht. Dann kommt die Apostille auf den Auszug selbst (das Original oder seine notariell beglaubigte Kopie), und erteilt wird sie von der Agentur für die Entwicklung öffentlicher Dienstleistungen; eine in Georgien angefertigte notariell beglaubigte Übersetzung wird nicht apostilliert. Braucht der Empfänger eine Bestätigung der Übersetzung selbst, kann die Agentur das Dokument in eine von acht Sprachen übersetzen und ihre eigene Übersetzung apostillieren, oder fragen Sie den Empfänger, ob unsere notariell beglaubigte Übersetzung neben dem apostillierten Auszug genügt. Ausführlich: Apostille und Apostille oder Legalisation.

So bestellen Sie

1

Auszug senden

Die PDF-Datei oder einen Scan des Auszugs mit Bankstempel per WhatsApp oder E-Mail.

2

Checkliste beifügen

Die Liste der Botschaft oder des Visazentrums, damit wir die richtige Beglaubigungsform wählen.

3

Sprache nennen

Englisch oder die Sprache, die die Botschaft verlangt.

4

Übersetzung erhalten

Die zertifizierte oder notariell beglaubigte Übersetzung ist am selben oder nächsten Tag fertig.

Sie wissen nicht, ob Sie eine zertifizierte oder eine notariell beglaubigte Übersetzung brauchen? Schicken Sie uns die Checkliste der Botschaft und den Auszug - die Übersetzung ist am selben oder nächsten Tag fertig.

Anrufen: 501 113 200

Häufig gestellte Fragen

Ist eine notariell beglaubigte Übersetzung zuverlässiger als eine zertifizierte?

Die Übersetzung wird in beiden Fällen gleich angefertigt. Der Notar bestätigt nur die Echtheit der Unterschrift des Übersetzers. Die notariell beglaubigte Form ist also nur nötig, wenn der Empfänger sie verlangt.

Braucht man für ein UK-Visum einen Notar?

Die Leitlinien des Home Office verlangen eine Übersetzung mit der Bestätigung des Übersetzers, Datum, Unterschrift und Kontaktdaten. Eine notarielle Beglaubigung verlangen sie nicht.

Entscheidet VFS Global, welche Art von Übersetzung ich brauche?

Nein. Das Visazentrum nimmt den Antrag im Auftrag der Botschaft entgegen und prüft, ob alle Dokumente vorliegen. Die Anforderungen legt die Botschaft fest, lesen Sie also die Checkliste für Ihr konkretes Visum.

Prüft der Notar, ob der Auszug echt ist?

Nein. Der Notar bestätigt die Unterschrift des Übersetzers. Die Echtheit des Auszugs prüft die Botschaft auf eigene Weise, zum Beispiel durch eine Anfrage bei der Bank.

Kann ein PDF-Auszug aus dem Online-Banking notariell beglaubigt übersetzt werden?

Ja. Die Übersetzung wird mit einem Ausdruck des Auszugs verbunden. Verlangt die Botschaft einen Bankstempel, holen Sie zuerst einen gestempelten Auszug in einer Filiale und lassen dann diesen übersetzen.

Wie lange dauert eine notariell beglaubigte Übersetzung?

Am selben oder nächsten Tag, einschließlich notarieller Beglaubigung. Die Bearbeitungszeit der Apostille legt die Agentur für die Entwicklung öffentlicher Dienstleistungen fest.

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TARGMANEBI

TARGMANEBI - zertifizierte und notariell beglaubigte Übersetzung von Kontoauszügen für Botschaften, am selben oder nächsten Tag - 501 113 200.

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