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Wie erhält man ein Führungszeugnis und macht es für das Ausland vorlagefähig (Apostille und Übersetzung)?

Ein Führungszeugnis zur Vorlage im Ausland durchläuft vier Etappen: das Zeugnis beantragen, die Beglaubigungsregel klären, die Apostille und die Übersetzung. Die Reihenfolge ist entscheidend: Wer eine Etappe auslässt oder vertauscht, muss oft das ganze Verfahren von vorn beginnen.

In diesem Artikel gehen wir jede Etappe kurz durch und zeigen, wo die meiste Zeit verloren geht. Die Angaben haben wir auf den offiziellen Seiten der Serviceagentur des Innenministeriums (MIA Service Agency) und in den Daten der Haager Konferenz geprüft, Stand Oktober 2026. Die staatlichen Fristen sind Fristen der Agentur und können sich ändern, prüfen Sie sie also vor der Antragstellung noch einmal.

Der Artikel betrifft ein in Georgien ausgestelltes Zeugnis. Ist es umgekehrt und Sie haben ein Führungszeugnis aus einem anderen Land, das bei einer georgischen Behörde vorgelegt werden muss, lesen Sie Übersetzung eines ausländischen Führungszeugnisses.

Welches Zeugnis Sie brauchen

Die Serviceagentur des Innenministeriums stellt mehrere Arten von Zeugnissen aus, und die empfangende Stelle verlangt oft eine bestimmte davon:

  • Zeugnis über Vorstrafen - enthält Angaben zu Vorstrafen der Person und dazu, ob die Person zur Fahndung ausgeschrieben ist. Dieses Zeugnis wird für ein Visum und eine Arbeitsaufnahme am häufigsten verlangt;
  • Zeugnis über getilgte und/oder aufgehobene Vorstrafen;
  • Zeugnis über die Verurteilung einer Person - zeigt, in welchen Jahren und nach welchem Artikel die Person verurteilt wurde, unabhängig davon, ob die Vorstrafe getilgt ist;
  • Zeugnis über Vorstrafen wegen Sexualstraftaten.

Steht in den Hinweisen der Botschaft oder des Arbeitgebers „full record“, „complete criminal history“ oder „including spent convictions“, genügt ein gewöhnliches Zeugnis möglicherweise nicht. Klären Sie das, bevor Sie den Antrag stellen, denn weder eine Apostille noch eine Übersetzung kann ein Zeugnis der falschen Art retten.

Schritt 1. Das Zeugnis beantragen

Das Zeugnis stellt die Serviceagentur des Innenministeriums aus. Den Antrag können Sie stellen:

  • in jedem Servicezentrum der Agentur oder in einem Haus der Justiz (Public Service Hall);
  • online, auf der Website der Agentur oder in der App SERVICE AGENCY, nach einer Registrierung.

Sie brauchen ein Ausweisdokument und den Beleg über die Zahlung der Gebühr. Nach Angaben der Agentur ist das Zeugnis regulär in 3 Werktagen fertig, im Eilverfahren in 1 Werktag. Den Link zum fertigen Zeugnis erhalten Sie per SMS, in elektronischer Form.

Wenn Sie im Ausland sind, kann eine andere Person das Zeugnis für Sie abholen, mit Ihrer schriftlichen Einwilligung oder einer Vollmacht. Eine im Ausland erteilte Vollmacht muss ihrerseits so beglaubigt sein, dass sie in Georgien anerkannt wird: bei einem georgischen Konsulat oder bei einem örtlichen Notar mit Apostille und georgischer Übersetzung.

Schritt 2. Apostille oder Legalisation

Die Regel bestimmt das Zielland:

  • Apostille - für die Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961. Stand Juni 2026 hat das Übereinkommen 130 Vertragsparteien, darunter alle EU-Staaten, die USA und das Vereinigte Königreich;
  • Konsularische Legalisation - für Staaten, die dem Übereinkommen nicht angehören, zum Beispiel die Vereinigten Arabischen Emirate. Nach der Beglaubigung auf georgischer Seite wird das Zeugnis zusätzlich vom Konsulat des Ziellandes beglaubigt;
  • Weder noch - für die Staaten des Minsker Abkommens von 1993, zum Beispiel Armenien und Kasachstan.

Wenn Sie sich beim Status eines Landes nicht sicher sind, prüfen Sie die Liste der Vertragsparteien der Haager Konferenz oder die Hinweise der empfangenden Stelle. Manche Behörden verlangen eine Apostille sogar dann, wenn ein Abkommen das Dokument davon befreit. Das letzte Wort hat immer der Empfänger.

Schritt 3. Die Apostille

Die Apostille bringt dieselbe Agentur an, die das Zeugnis ausgestellt hat, und nicht das Haus der Justiz, wie oft angenommen wird. Nach Angaben der Agentur beträgt die reguläre Frist 5 Werktage, im Eilverfahren 1 Werktag. Für die Legalisation gibt es kein Eilverfahren, planen Sie also mehr Zeit ein, wenn das Dokument in einen Staat geht, der dem Übereinkommen nicht angehört (zum Beispiel die Vereinigten Arabischen Emirate). Eine Apostille kann auch für ein elektronisch ausgestelltes Zeugnis beantragt werden.

Schritt 4. Übersetzung und notarielle Beglaubigung

Die Übersetzung wird nach der Apostille angefertigt und umfasst sowohl das Zeugnis als auch den Text der Apostille. Ein Notar beglaubigt die Unterschrift des Übersetzers. Die Sprache bestimmen Zielland und Behörde. Bei einem elektronischen Zeugnis schicken Sie dem Übersetzer die PDF-Datei und keinen Screenshot, damit der QR-Code und die Prüfangaben lesbar bleiben.

Geben Sie dem Übersetzer auch eine Kopie Ihres Reisepasses. Vor- und Nachname müssen in der Übersetzung in lateinischen Buchstaben genau so geschrieben sein wie im Reisepass. Schon ein abweichender Buchstabe genügt, damit eine Botschaft bezweifelt, dass die Dokumente zur selben Person gehören.

Bei TARGMANEBI ist die Übersetzung eines Führungszeugnisses samt Text der Apostille am selben oder am nächsten Tag fertig. Ausführlich: Übersetzung des Führungszeugnisses.

In welche Sprache das Zeugnis übersetzt wird

Die Sprache bestimmen das empfangende Land und die Behörde, nicht der Übersetzer. Für die USA, Kanada, das Vereinigte Königreich und Irland wird das Zeugnis ins Englische übersetzt. Für Deutschland und Österreich in der Regel ins Deutsche, für Italien ins Italienische, für Polen ins Polnische, für Tschechien ins Tschechische. Internationale Organisationen und manche Arbeitgeber akzeptieren unabhängig vom Land eine englische Übersetzung.

Wenn die Hinweise keine Sprache nennen, fragen Sie beim Empfänger nach, bevor Sie die Übersetzung bestellen. Eine englische Übersetzung, die eine deutschsprachige Behörde nicht angenommen hat, bedeutet eine neue Übersetzung und eine neue notarielle Beglaubigung.

Was die empfangende Stelle prüft

Eine Botschaft oder Einwanderungsbehörde gleicht das Zeugnis mit Ihren übrigen Dokumenten ab. Prüfen Sie deshalb selbst vor der Einreichung:

  • Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum sind im Zeugnis, in der Übersetzung und im Reisepass identisch;
  • die persönliche Identifikationsnummer stimmt in der Übersetzung Ziffer für Ziffer mit dem Original überein;
  • Nummer und Datum der Apostille erscheinen auch in der Übersetzung;
  • das Ausstellungsdatum des Zeugnisses liegt innerhalb der vom Empfänger zugelassenen Frist.

Das elektronische Zeugnis: was Sie wissen müssen

Die meisten Zeugnisse werden heute elektronisch ausgestellt, auch wenn Sie den Antrag in einem Servicezentrum gestellt haben. Das Zeugnis trägt einen QR-Code, mit dem sich seine Echtheit auf der Website der Agentur prüfen lässt, auf der Seite „Überprüfung eines elektronisch ausgestellten Zeugnisses“.

Bewahren Sie die Datei deshalb genau so auf, wie Sie sie über den SMS-Link heruntergeladen haben: nicht zuschneiden, nicht in ein Bild umwandeln und nicht komprimieren. Drucken Sie mit einem guten Drucker, damit sich der QR-Code mit einem Telefon leicht scannen lässt. Ist der Code auf dem Ausdruck unscharf, können Übersetzer und Notar die Echtheit des Zeugnisses möglicherweise nicht prüfen und Sie bitten, es neu auszudrucken.

Wenn das Zeugnis einen Eintrag enthält

Ein Zeugnis ist nicht immer „sauber“, und das ändert nichts an der Regel für die Übersetzung. Der Übersetzer überträgt jeden Eintrag im Zeugnis vollständig und unverändert: die Nummer des Artikels, das Datum des Urteils, die Art der Strafe. Jede Auslassung oder Abschwächung macht die Übersetzung unbrauchbar, und in den Augen der Botschaft gilt sie als Angabe falscher Informationen, was zum Grund für eine Visumablehnung werden kann.

Ist die Vorstrafe getilgt oder aufgehoben, prüfen Sie, ob Ihr Zeugnis das wiedergibt, und beantragen Sie bei Bedarf zusätzlich das entsprechende Zeugnis. Wie ein bestimmtes Land den Eintrag bewertet, klären Sie mit einem Anwalt für Migrationsrecht. Solche Dokumente behandeln wir streng vertraulich.

Zeitplan

  • Ausstellung des Zeugnisses - regulär 3 Werktage, im Eilverfahren 1 Werktag (Frist der Agentur);
  • Apostille - regulär 5 Werktage, im Eilverfahren 1 Werktag (Frist der Agentur);
  • Übersetzung und notarielle Beglaubigung - bei TARGMANEBI am selben oder am nächsten Tag.

Im regulären Verfahren ist das Paket in etwa zwei Wochen fertig, im Eilverfahren in wenigen Tagen. Nach Angaben der Agentur ist das Zeugnis 15 Kalendertage ab seiner Erstellung gültig, ausländische Behörden legen aber eigene Fristen fest, oft zwischen 3 und 6 Monaten.

Rechnen Sie deshalb vom Termindatum aus rückwärts. Beantragen Sie das Zeugnis zu früh, kann es am Tag der Einreichung abgelaufen sein, und Sie müssen alle drei Etappen wiederholen. Beantragen Sie es zu spät, schaffen Sie die Apostille vor Ihrem Termin womöglich nicht mehr.

Beispiel: Die Botschaft akzeptiert kein Zeugnis, das älter als 3 Monate ist, und Ihr Termin ist in 10 Wochen. Beantragen Sie das Zeugnis etwa 3-4 Wochen vor dem Termin: So schaffen Sie Apostille und Übersetzung auch mit den regulären Fristen, und wenn der Termin um einige Wochen verschoben wird, ist das Zeugnis am Tag der Einreichung immer noch gültig.

Die fünf häufigsten Fehler

  1. Übersetzung vor der Apostille. Die Seite mit der Apostille ist nicht in der Übersetzung enthalten, und das Paket muss noch einmal beglaubigt werden;
  2. Die falsche Art des Zeugnisses. Zum Beispiel ein gewöhnliches Zeugnis, wo der vollständige Verlauf verlangt wird;
  3. Ein zu früh beantragtes Zeugnis. Eine Übersetzung verlängert die Gültigkeit des Zeugnisses nicht;
  4. Ein Screenshot statt der PDF-Datei. QR-Code und Prüfangaben lassen sich nicht lesen;
  5. Eine Schreibweise des Namens, die nicht mit dem Reisepass übereinstimmt.

Den Unterschied zwischen Apostille und Legalisation beschreiben wir ausführlich im Artikel Apostille oder Legalisation, die Liste der Dokumente für ein Arbeitsvisum im Artikel Arbeitsvisum für die USA und den Schengen-Raum.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich das Zeugnis aus dem Ausland beantragen?

Ja, online, auf der Website der Agentur oder in der App nach einer Registrierung, oder über einen Vertreter, mit schriftlicher Einwilligung oder Vollmacht.

Wer bringt die Apostille auf einem Führungszeugnis an?

Die Serviceagentur des Innenministeriums, die das Zeugnis ausstellt. Die reguläre Frist beträgt 5 Werktage, im Eilverfahren 1 Werktag.

Läuft eine Apostille ab?

Die Apostille selbst nicht. Die Gültigkeitsfrist gilt für das Zeugnis, und wenn das Zeugnis abgelaufen ist, nützt Ihnen auch seine Apostille nichts mehr.

Ich brauche das Zeugnis in zwei Ländern. Genügt eines?

Behörden behalten das Original oft in ihrer Akte. Wenn Sie das Zeugnis in zwei Ländern oder bei zwei Behörden vorlegen müssen, beantragen Sie besser zwei Zeugnisse und lassen für jedes eine eigene Apostille und Übersetzung anfertigen.

Akzeptiert die Botschaft einen Ausdruck des elektronischen Zeugnisses?

Das hängt von der empfangenden Stelle ab. Viele Behörden akzeptieren einen Ausdruck mit QR-Code, besonders zusammen mit einer Apostille und einer notariell beglaubigten Übersetzung. Steht in den Hinweisen „original paper certificate“, klären Sie das im Voraus.

Muss ich das elektronische Zeugnis vor der Übersetzung ausdrucken?

Nein. Schicken Sie dem Übersetzer die PDF-Datei, um Ausdruck und notarielle Beglaubigung kümmern wir uns. Brauchen Sie auch eine Apostille, müssen Sie sie vor der Übersetzung bei der Agentur beantragen.

Ist eine notarielle Beglaubigung der Übersetzung nötig?

Behörden und Botschaften europäischer Länder verlangen in der Regel eine notariell beglaubigte Übersetzung. Für ein US-Konsulat genügt die Erklärung des Übersetzers, dass die Übersetzung richtig ist und er beide Sprachen beherrscht. Die genaue Form bestimmen die Hinweise des Empfängers.

Wie lange dauert die Übersetzung des Zeugnisses?

Bei TARGMANEBI ist die Übersetzung eines Führungszeugnisses samt Text der Apostille am selben oder am nächsten Tag fertig.

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TARGMANEBI

TARGMANEBI - Übersetzung des Führungszeugnisses mit notarieller Beglaubigung, samt Text der Apostille, am selben oder am nächsten Tag - 501 113 200.

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