Dieser Artikel richtet sich an alle, die sich für einen Bachelor- oder Masterstudiengang an einer europäischen Hochschule bewerben und nicht wissen, wo sie anfangen sollen. Er beschreibt die allgemeine Logik: welche Dokumente verlangt werden, welche davon mit notarieller Beglaubigung übersetzt werden, wann die Apostille angebracht wird, wie die Schreiben vorbereitet werden und was nach der Zulassung geschieht.
Ein wichtiger Hinweis gleich zu Beginn: Jede Hochschule und jeder Studiengang hat eigene Anforderungen. Maßgeblich sind immer die Hinweise des jeweiligen Portals - nutzen Sie die folgenden Ratschläge also als Plan und prüfen Sie die Einzelheiten auf der Seite der Hochschule.
Pflichtdokumente
- Diplom - für einen Masterstudiengang das Bachelordiplom, für einen Bachelorstudiengang das Zeugnis über die vollständige allgemeine Schulbildung;
- Notenübersicht (Transcript) oder Diploma Supplement - genau hier sieht die Kommission Fächer, Credits und Noten. Ausführlich: Übersetzung der Notenübersicht;
- Motivationsschreiben - wird meist direkt in der Unterrichtssprache verfasst. Wenn Sie es auf Georgisch schreiben, muss die Übersetzung Ihren Argumenten folgen, ohne neue Fakten hinzuzufügen;
- Lebenslauf - oft im Europass-Format;
- Reisepass - die Datenseite eines georgischen Reisepasses ist bereits in lateinischer Schrift ausgefüllt, eine Übersetzung ist daher in der Regel nicht nötig.
Hinzu kommen oft ein Sprachzertifikat (IELTS, TOEFL, Goethe-Zertifikat oder ein anderes) sowie ein oder zwei Empfehlungsschreiben.
Bachelor und Master: wie sich das Paket unterscheidet
Die Logik der Vorbereitung ist auf beiden Stufen dieselbe, die Zusammensetzung des Pakets aber unterscheidet sich. Beim Bachelorstudiengang bewertet die Kommission die schulischen Leistungen, beim Masterstudiengang den Inhalt des Hochschulstudiums: welche Fächer Sie absolviert haben, mit wie vielen Credits und mit welchen Noten.
Für einen Bachelorstudiengang
- Schulabschlusszeugnis und Notenübersicht
- Ergebnisse der Einheitlichen Nationalen Prüfungen, wenn die Hochschule sie verlangt
- Sprachzertifikat
- Motivationsschreiben
Für einen Masterstudiengang
- Bachelordiplom und Diploma Supplement
- Manchmal Syllabi oder Kursbeschreibungen
- Empfehlungsschreiben
- Motivationsschreiben
Auf beiden Stufen
- Datenseite des Reisepasses
- Sprachzertifikat, wenn der Studiengang es verlangt
- Lebenslauf, oft im Europass-Format
- Apostille, wenn die Hochschule sie verlangt
Beim Masterstudiengang prüft die Kommission oft, wie gut Ihre Bachelorfächer zu den Anforderungen des Studiengangs passen. Deshalb müssen die Fächerbezeichnungen im Supplement genau und einheitlich übersetzt werden, und wenn die Hochschule zusätzlich Syllabi verlangt, muss darin dieselbe Terminologie verwendet werden.
Welches Dokument eine notariell beglaubigte Übersetzung braucht
Hochschulen verlangen in erster Linie Diplom, Supplement und Schulabschlusszeugnis mit notariell beglaubigter Übersetzung. Lebenslauf und Motivationsschreiben werden mit einer einfachen Übersetzung oder direkt in der Fremdsprache eingereicht. Eine überflüssige Beglaubigung ist ein überflüssiger Schritt, lesen Sie also zuerst die Anforderungen des Portals. Den Unterschied im Detail erklärt: einfache oder notariell beglaubigte Übersetzung.
Ein praktischer Tipp: Viele georgische Hochschulen stellen das Diploma Supplement auch auf Englisch aus. Wird der Studiengang auf Englisch unterrichtet und haben Sie das Supplement auf Englisch, brauchen Sie dessen Übersetzung womöglich gar nicht.
Gut zu wissen ist, was der Notar bestätigt: Er prüft nicht den Inhalt der Übersetzung, sondern bestätigt die Echtheit der Unterschrift des Übersetzers - für die Genauigkeit ist der Übersetzer verantwortlich. Deshalb kommt es darauf an, wer übersetzt. Bei uns übersetzt ein einziger Übersetzer Diplom und Supplement, damit die Begriffe in allen Dokumenten gleich sind, und einen bestätigten Fehler korrigieren wir am selben oder am nächsten Werktag.
Für den Inhalt von Kundendokumenten setzen wir keine künstliche Intelligenz ein, und der Übersetzer erhält nur den Teil, der übersetzt werden muss. Das ist besonders wichtig, wenn das Paket Passdaten und persönliche Schreiben enthält.
In welche Sprache übersetzt wird
Die Sprache der Übersetzung legt die Hochschule fest, und sie ist nicht immer die Unterrichtssprache. Ein deutschsprachiger Studiengang akzeptiert oft auch eine englische Übersetzung, während eine italienische Hochschule möglicherweise nur Italienisch verlangt. Ein Paket in zwei Sprachen zu übersetzen ist oft unnötig, suchen Sie daher vor der Übersetzung den genauen Wortlaut im Portal: „Übersetzungen ins Englische oder Deutsche werden akzeptiert“ oder Ähnliches. Wenn Sie sich in mehreren Ländern bewerben, vergleichen Sie zuerst die Anforderungen - oft deckt eine einzige notariell beglaubigte englische Übersetzung alle Bewerbungen ab.
Erst die Apostille, dann die Übersetzung
Wenn die Hochschule eine Apostille verlangt, wird sie vor der Übersetzung auf dem Original angebracht. Für ein Bildungsdokument stellen Sie den Antrag im Haus der Justiz (Public Service Hall), das ihn elektronisch an das Nationale Zentrum für Qualitätsentwicklung in der Bildung (NCEQE) weiterleitet. Das Zentrum prüft die Echtheit des Dokuments und entscheidet. Danach werden sowohl das Dokument als auch der Text der Apostille übersetzt, und zuletzt wird die Übersetzung notariell beglaubigt. Schritt für Schritt: Apostille auf Diplom und Notenübersicht.
Beachten Sie, dass Diplom und Supplement getrennte Dokumente sind und daher jedes eine eigene Apostille braucht. Die Apostille gilt nur zwischen den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961. Geht das Dokument in einen Staat, der dem Übereinkommen nicht angehört, ist eine konsularische Legalisation erforderlich. Den Unterschied erklärt: Apostille oder Legalisation.
Motivationsschreiben und Empfehlungsschreiben
Das Motivationsschreiben ist der einzige Teil des Pakets, den Sie selbst verfassen. Am besten schreiben Sie es direkt in der Unterrichtssprache: So behält der Text Ihre Stimme, und im Auswahlgespräch fällt es Ihnen leichter, über seinen Inhalt zu sprechen. Wenn Sie lieber auf Georgisch schreiben, muss die Übersetzung Ihren Argumenten genau folgen - der Übersetzer fügt weder neue Leistungen hinzu noch schönt er den Text auf Kosten der Fakten.
Ein Empfehlungsschreiben verfasst und unterschreibt jemand, der Sie akademisch oder beruflich kennt: ein Dozent, ein wissenschaftlicher Betreuer oder ein Arbeitgeber. Viele Hochschulen schicken dem Gutachter direkt aus dem Portal einen Link und erhalten das Schreiben von ihm selbst - sprechen Sie das also im Voraus ab und geben Sie seine korrekte E-Mail-Adresse an.
Schreibt der Gutachter auf Georgisch, ist eine Übersetzung nötig, die Unterschrift bleibt auf dem Original. Motivations- und Empfehlungsschreiben brauchen in der Regel keine notarielle Beglaubigung, weil sie keine amtlichen Dokumente sind. Die einzige Ausnahme: wenn das Portal sie ausdrücklich verlangt.
Vor- und Nachname: die Form aus dem Reisepass
Der häufigste und zugleich am leichtesten vermeidbare Fehler ist eine abweichende Transliteration von Vor- und Nachname. Georgische Buchstaben lassen sich auf verschiedene Weise in lateinische Schrift übertragen. Steht in der Übersetzung des Diploms eine Form, im Sprachzertifikat eine andere und im Reisepass eine dritte, kann die Hochschule bezweifeln, dass es sich um dieselbe Person handelt.
Die Regel ist einfach: In allen Übersetzungen werden Vor- und Nachname genau so geschrieben wie auf der Datenseite des Reisepasses. Schicken Sie uns bei der Bestellung daher auch ein Foto des Reisepasses - der Übersetzer übernimmt die lateinische Form von dort. Verwenden Sie dieselbe Form bei der Registrierung im Online-Portal, bei der Anmeldung zur Sprachprüfung und in Ihrem Lebenslauf.
Wenn Sie Ihren Nachnamen einmal geändert haben, etwa durch Heirat, und das Bildungsdokument auf den alten Nachnamen ausgestellt wurde, kann die Hochschule auch ein Dokument über die Namensänderung samt Übersetzung verlangen. Prüfen Sie in diesem Fall die Hinweise des Portals im Voraus.
Was nach der Zulassung geschieht
Mit dem Zulassungsbescheid ist das Verfahren nicht abgeschlossen. Viele Hochschulen verlangen bei der Immatrikulation die Originale oder beglaubigte Kopien der Dokumente, um sie mit den online hochgeladenen Dateien zu vergleichen. Bewahren Sie die apostillierten Originale und die notariell beglaubigten Übersetzungen deshalb auf und nehmen Sie sie bei der Ausreise mit.
Der nächste Schritt ist in der Regel das Studentenvisum. Die genaue Liste der Dokumente legt die Botschaft oder das Konsulat des Landes fest, in dem Sie studieren wollen. Meist gehören dazu der Zulassungsbescheid, ein Nachweis ausreichender Finanzmittel und eine Krankenversicherung, manchmal auch weitere Bescheinigungen. Ist eines davon auf Georgisch, brauchen Sie auch dafür eine Übersetzung.
Die Anforderung der Botschaft an Sprache und Form der Übersetzung kann von der der Hochschule abweichen. Lesen Sie die Liste des Konsulats daher gesondert, bevor Sie die Dokumente für das Visum übersetzen lassen. Brauchen Sie dasselbe Dokument in beiden Phasen, wählen Sie die Sprache besser von Anfang an so, dass sie beiden Anforderungen genügt.
Checkliste vor dem Absenden
- Vor- und Nachname sind in allen Übersetzungen genau so geschrieben wie im Reisepass;
- Der Name der Hochschule und des Studiengangs ist in allen Dokumenten gleich;
- Die Scans sind farbig, Stempel und Unterschriften sind lesbar;
- Dateigröße und Format entsprechen der Anforderung des Portals.
So planen Sie die Vorbereitung
Fristen und Anforderungen
Ermitteln Sie im Portal die Bewerbungsfrist und die Liste der Dokumente. Notieren Sie, welches Dokument mit notariell beglaubigter Übersetzung, welches mit Apostille und in welcher Sprache verlangt wird. Diese Liste ist der Plan für das gesamte Verfahren.
Zuerst die Apostille
Wenn eine Apostille nötig ist, stellen Sie den Antrag im Haus der Justiz so früh wie möglich. Die Frist dafür bestimmt die staatliche Behörde, nicht wir - erkundigen Sie sich bei der Antragstellung nach der aktuellen Frist.
Übersetzung und Notar
Schicken Sie uns Fotos der apostillierten Dokumente und die Anforderung des Portals. Alle Dokumente übersetzt ein Übersetzer mit einheitlicher Terminologie, und die Übersetzung ist am selben oder am nächsten Tag fertig.
Prüfen und hochladen
Prüfen Sie vor dem Absenden die Namen, das Dateiformat und die Qualität der Scans. Verschieben Sie das Hochladen nicht auf den letzten Tag, damit Ihnen bei einem technischen Problem noch Zeit bleibt.
Schicken Sie uns Ihr Diplom und das Supplement - wir sagen Ihnen, welches Dokument eine notariell beglaubigte Übersetzung braucht und welches nicht, und Sie erhalten die Übersetzung am selben oder am nächsten Tag.
Anrufen: 501 113 200Häufig gestellte Fragen
Brauche ich für eine europäische Hochschule eine Übersetzung des Reisepasses?
In der Regel nicht. Die Datenseite eines georgischen Reisepasses ist auch in lateinischer Schrift ausgefüllt.
Braucht das Motivationsschreiben eine notarielle Beglaubigung?
Nein. Motivationsschreiben und Lebenslauf sind keine amtlichen Dokumente und werden mit einer einfachen Übersetzung oder direkt in der Fremdsprache eingereicht.
Wer sollte das Empfehlungsschreiben unterschreiben?
Die Person, die es verfasst: ein Dozent, ein Betreuer oder ein Arbeitgeber. Viele Hochschulen erhalten das Schreiben über das Portal direkt vom Gutachter. Ist das Schreiben auf Georgisch, wird es übersetzt, eine notarielle Beglaubigung braucht es in der Regel aber nicht.
Was kommt zuerst: die Apostille oder die Übersetzung?
Zuerst die Apostille auf dem Original, dann die Übersetzung, in der auch der Text der Apostille übersetzt wird, und zuletzt die notarielle Beglaubigung.
Genügt eine Apostille für Diplom und Supplement?
Nein. Diplom und Supplement sind getrennte Dokumente, und jedes braucht eine eigene Apostille.
Wie lange dauert die Übersetzung?
Am selben oder am nächsten Tag. Die Frist für die Apostille ist eine andere, weil sie von einer staatlichen Behörde angebracht wird.
Ich habe das Diploma Supplement auf Englisch. Ist trotzdem eine Übersetzung nötig?
Wenn der Empfänger Englisch akzeptiert, oft nicht. Prüfen Sie die Anforderung des Portals.
Ich bewerbe mich in mehreren Ländern. Brauche ich für jedes eine eigene Übersetzung?
Oft deckt eine einzige notariell beglaubigte englische Übersetzung alle Bewerbungen ab. Vergleichen Sie zuerst die Anforderungen jeder Hochschule.
Brauche ich die Originale nach der Zulassung?
Oft ja. Viele Hochschulen verlangen bei der Immatrikulation die Originale oder beglaubigte Kopien, bewahren Sie die apostillierten Originale und die notariell beglaubigten Übersetzungen also auf.